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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hund beißt Hund
22. Februar 2003 08:11

Hallo Elke,

meiner Meinung nach hängt die Rechtslage hier stark von der zuständigen LHV ab. Möglich, daß die Dobi-Besitzer "im Recht" sind, da der Dobi angeleint war und Deiner unangeleint hingelaufen ist. Möglich, daß Du "im Recht" bist, da lt. manchen LVOs ein Hundehalter seinen Hund JEDERZEIT unter Kontrolle haben muß, auch in dem Fall, daß ein anderer ihn angreift. Lt. unserer VO wird mein Hund eingeschläfert, wenn er angeleint einen angreifenden freilaufenden Hund tötet oder schwer verletzt, selbst wenn er ihn gar nicht beißt, sondern vielleicht nur drauftritt.

Von meinem Rechtsempfinden her bist Du "Schuld", denn Du hast die anderen Hunde gesehen und auch, daß da anscheinend jemand Fremdes mit den Hunden unterwegs ist, Deine Hunde aber trotzdem zu den anderen laufen lassen. Ich setze die Begriffe "Schuld" und "im Recht" absichtlich in Klammern. So etwas passiert nun mal. Die größte "Schuld" an solchen Sachen trägt die Menschheit allgemein, denn sie hat Hunderassen herausgezüchtet, die sich in Größe und Gewicht extrem voneinander unterscheiden. Wahrscheinlich wäre Deinem Hund, wenn er an einen gleichgroßen Hund geraten wäre, bei solch einer Meinungsverschiedenheit gar nix weiter passiert als wohlmöglich ein Siebener im Fell, also nicht weiter tragisch. Hier spielen die ungleichen Größenverhältnisse, auch bei "korrektem" Verhalten eines Hundes, leider eine große Rolle.

Ich persönlich würde es unter diesem Gesichtpunkt abhaken, nach der "Schuld" des anderen zu fragen. Du hast einen Fehler gemacht, das kann jedem passieren. Vielleicht hat Dein Hund den Großen an diesem Tag auch durch sein Verhalten irgendwie herausgefordert... (bei Kindern weiß man auch nicht imemr, wer angefangen hat, wenn's Krach gibt). Und wenn die Dobi-Besitzer genau so denken, werden sie die Sache ihrer Versicherung melden und ihnen wird das Ganze furchbar leid tun. Muß man sich denn da noch gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben? Denke mal, jeder würde diesen Vorfall gerne ungeschehen machen.

Das wichtigste ist doch wohl, daß Dein Hund wieder auf die Füße kommt und nicht, wer welchen Prozentsatz an der "Schuld" für diesen Vorfall trägt...

Viele Grüße

Antje

22. Februar 2003 08:36

. Sagst du dann, der Hund ist angeleint, mich trifft keine Schuld??
:
: ich denek auch, daß mein Hund selbst Schuld ist, wenn er zu einem angeleinten hinrennt.
Außerdem hat der kleine Hund wohl auch nicht gehört.
Wenn ich meinen Hund an der Leine ahbe, möchte ich auch nicht, daß andree Hunde zu ihm rtennen, das ist mein gutes Recht und kann viele Ursachen haben : Krankheit, Agressivität....
Wenn ein Hund zum angeleinten hinrennt und gebissen wird - selbst Schuld !!!!!! Auch auf kleine Hund ekann man doch wiohl auspassen oder ahben dei Narrenfreiheit ?:
:


22. Februar 2003 11:41

Liebe Frieda.

Du beginnst hier, Äpfel mit Birnen zu vergleichen!

Wenn mein angeleinter Hund Passanten belästigt, und ich das weiß, dann kann ich um Passanten einen Bogen machen.

Wenn mein angeleinter Hund von einem freilaufenden und nicht auf sein Frauchen hörenden Hund belästigt wird, dann ist, wenn mein Hund sich genervt fühlt und zulangt, der unangeleinte Hund schuld. Ganz klar wie Kloßbrühe! Was soll ich denn machen? Auf Bäume klettern? Mich in Luft auflösen?

Wenn ich meinen Hund anleine, dann soll bitte der "gegnerische" Hundeführer seine Sofarollen unter Kontrolle bringen und nicht einfach zu meinem hinlassen!
Das ist ein Akt gegenseitiger Rücksichtnahme und dann kann auch nix passieren.

Da meine angeleinten Hunde schon des öfteren von solchen lieben süßen kleinen freilaufenden "Meinertutnix" = "Meinergehorchtnicht" gebissen wurden, habe ich für meinen Teil die Schnauze voll!

Wenn so ein Rohrputzer auf meinen Hund losrennt, bitte ich die Besitzer, ihren Hund unter Kontrolle zu bringen. Kommt der Hund trotzdem zu nah, beschütze ich meinen Hund. Notfalls (wirklich nur notfalls bei wirklich aggressiven Hunden) durch einen herzhaften Tritt. Meine Hunde wehren sich nicht. Und es ist keineswegs toll, einem bedröppelt dasitzenden Dobermann einen dort festgebissenen Jack-Russell-Terrier aus der Lefze zu entfernen.
Die Besitzerin des Jackys waren dazu nichtmal in der Lage, das Gebiss ihres Hundes aufzuhebeln.
Da hatte ich diese kleine Zecke endlich aus der Lefze meines Hundes entfernt und hab mir den Schaden betrachtet (je zwei tiefe Löcher innen und außen an der Oberlefze) und wie ich wieder hochgucke ist die hysterische Dame samt Terrier verschwunden.

Geld hab ich keins gesehen - den Tierarzt (hat sich mächtig entzündet, die Wunde) durfte ich selbst bezahlen.

Hunde sind Hunde, sowas kann passieren. Aber dann soll man bitteschön für den Schaden aufkommen und sich entschuldigen.

Und genau das sollte die Dobermannhalterin auch tun. Dem Moritz gute Besserung wünschen, die Tierarztrechnung bezahlen und damit ist es gut. Wer sich falsch verhalten hat, war Moritz Frauchen - denn man lässt einen unangeleinten Hund niemals ohne Absprache zu einem angeleinten hinlaufen. Das ist grob fahrlässig!

Nicht alle Hunde müssen sich lieben und mögen - Hunde haben Symphatien und Antipathien wie Menschen auch.

Dass ein Schaden, den ein Hund verursacht hat, bezahlt werden sollte, das sollte selbstverständlich sein.
Aber es sollte genauso selbstverständlich sein, durch einfachste Vorbeugungsmaßnahmen (seinen Hund an die Leine nehmen, wenn der andere auch angeleint ist) zu verhindern. Da bricht sich niemand einen Zacken bei aus der Krone.

Und wenn die Hunde sich mögen, kann man immer noch die Leinen abklinken und die Hunde spielen lassen.
Wo ist das Problem?

Es freut mich sehr, dass Moritz auf dem Wege der Besserung ist. Ich drücke ihm ganz fest die Daumen, dass er schnell wieder auf die Pfoten kommt.

Gruß
tessa

22. Februar 2003 11:49

: :
:
: Und genau das sollte die Dobermannhalterin auch tun. Dem Moritz gute Besserung wünschen, die Tierarztrechnung bezahlen und damit ist es gut. Wer sich falsch verhalten hat, war Moritz Frauchen - denn man lässt einen unangeleinten Hund niemals ohne Absprache zu einem angeleinten hinlaufen.


ERben !!! Wartum soll dann die Dobermann Besitzerin die TA Rechnung zahlen ??? Der Hund war an der leine, der andere ist einfach hingerannt - selbst Schuld !
Tom

22. Februar 2003 12:19

: Hallo Frieda,

was Du hier schriebst ist absulote gequirrelte Sch...., wenn ich das mal so offen sagen darf - hör mal: WAS soll man denn noch tun, wenn irgendein vertrottelter HUNDEHALTER es nicht auf die Reihe kriegt seine Töle zurückzurufen????????????? Anleinen, Maulkorb auf, um die Schulter legen, weil man selber verantwortungsvoll genug ist, seinen Hund BEI SICH zu behalten und nicht in der Weltgeschichte rumlaufen läßt????? Ich frag mich manchmal, ob´s bei einigen Leute noch geht ehrlich!!!!!!!!!!!!????????

Was hat ein Hund bei einem angeleinten Hund zu suchen????? Wie rücksichtslos darf man als Kleinhundehalter denn sein???????? Hat man da gar keine Verantwortung, weil der Hund die Größe einer Bisamratte hat und fängt die Verantwortung erst da an, wo sie per HVO gesetzt wird?

Ne sorry, so läuft das nicht - und ganz ehrlich, ich würde mich drüber freuen, wenn hier ein Prozeß angestrengt werden würde, denn dem Ausgang würde ich schon mit freudiger Erwartung entgegen sehen!!!! Da brauchste dann auch keine Versicherung mehr!!

Suich an den Kopf fassende - Grüße,
Melanie (die sich echt fragt, wo Vakuum anfängt und aufhört)

22. Februar 2003 17:25

Liebe Tessa,

:
: Wenn mein angeleinter Hund Passanten belästigt, und ich das weiß, dann kann ich um Passanten einen Bogen machen.

Es geht hier nicht um Belästigung.

: Wenn ich meinen Hund anleine, dann soll bitte der "gegnerische" Hundeführer seine Sofarollen unter Kontrolle bringen und nicht einfach zu meinem hinlassen!
: Das ist ein Akt gegenseitiger Rücksichtnahme und dann kann auch nix passieren.

Der Meinung bin ich auch.


: Wenn so ein Rohrputzer auf meinen Hund losrennt, bitte ich die Besitzer, ihren Hund unter Kontrolle zu bringen. Kommt der Hund trotzdem zu nah, beschütze ich meinen Hund. Notfalls (wirklich nur notfalls bei wirklich aggressiven Hunden) durch einen herzhaften Tritt.

Das finde ich gut, damit kannst du sicher schlimmeres verhindern.


: Geld hab ich keins gesehen - den Tierarzt (hat sich mächtig entzündet, die Wunde) durfte ich selbst bezahlen.

Aber nur, weil die Besitzerin verschwunden war.
:
: Hunde sind Hunde, sowas kann passieren. Aber dann soll man bitteschön für den Schaden aufkommen und sich entschuldigen.

Das benötigt aber eine gute Kinderstube, und die hat leider nicht jeder.

: Dass ein Schaden, den ein Hund verursacht hat, bezahlt werden sollte, das sollte selbstverständlich sein.

Und genau das steht im § 833 BGB geschrieben.


: Es freut mich sehr, dass Moritz auf dem Wege der Besserung ist. Ich drücke ihm ganz fest die Daumen, dass er schnell wieder auf die Pfoten kommt.

Das wünsche ich ihm natürlich auch.

Nur schreibt das Gesetz eben vor, daß derjenige, der einen Schaden anrichtet ihn auch begleichen muss. Wenn ich richtig gelesen habe, musste Tom den Schaden bezahlen und du bist ja auch dieser Meinung. Und die LHV oder sonstiges hat mit diesem Fall nichts zu tun, daß ist eine Zivilsache. Wenn Anleinpflicht war, oder was sonst noch, wird Elke ein Bußgeld zahlen müssen, weil sie dagegen verstossen hat. Es kann aber auch sein, daß der Halter des Dobermanns eine Geldbuße bekommt, weil er nicht auf den Hund aufgepasst hat. Es kann sein....

Ich habe hier nicht meine persönliche Meinung geäußert, sondern nur die Rechtslage dargelegt. Es gibt in solchen Fällen immer noch so viel wenn und aber....
Deshalb habe ich vorgeschlagen, daß Elke sich eine Rechtsberatung holen soll, weil sie in meinen Augen gute Chancen hat, die TA-Kosten erstattet zu bekommen.
Gruß Frieda