Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hund beißt Hund
22. Februar 2003 17:32

Hallo Me,
:
: was Du hier schriebst ist absulote gequirrelte Sch....,

: Melanie (die sich echt fragt, wo Vakuum anfängt und aufhört)

1. hast du dich im Ton vergriffen und
2. hast du dich bei einer anderen Rechtslage schon mal geirrt

Schuster bleib bei deinen Leisten

Frieda

22. Februar 2003 17:41

Hallo Tom,

: : ich denek auch, daß mein Hund selbst Schuld ist, wenn er zu einem angeleinten hinrennt.
: Außerdem hat der kleine Hund wohl auch nicht gehört.

Ich habe es so verstanden, daß die Hunde sich kannten und Elke sich keine Gedanken gemacht hat.


...... oder ahben dei Narrenfreiheit ?:

Nein, meiner Meinung nach nicht. Wenn ich auf einen Hund treffe, der angeleint wird, werde ich hellhörig. Ich leine meine Hunde auch an, wenn ich Hunde treffe, die ich nicht so gut kenne. Sehe ich allerdings, daß der andere Hundehalter seinen Hund nicht anleint, lasse ich meine auch wieder los. Denn der angeleinte Hund kann nicht das tun was er möchte, z.B. weglaufen. Vielleicht wäre in Elkes Fall nichts passiert, wäre der Hund nicht angeleint.....Aber das weiß keiner.

Gruß Frieda



23. Februar 2003 02:44

Danke Me,
das mußte mal gesagt werden.
Meine beiden haben zwar noch nie gebissen, aber sind schon von unangeleinten Gebissen worden. Ist ein schönes tänzchen, zwei Hunde an der Leine und aufpassen das man nicht selbst gebissen wird.

Gruß
Mario


23. Februar 2003 11:16

: Hallo Frieda,

ich denke WIR beiden, sollten nicht miteinander diskutieren, sondern es wie die Hunde halten und uns ignorieren...

Wir hatten ja schon bei der Warnschilder-Diskussion eine völlig aneinander vorbeilaufende Meinung - ich hatte Dir auch damals Fälle genannt, die Dich nicht von Deiner Meinung abgeracht haben, also was soll´s ?????????

Zu der leidigen Diskussion um angeleint/unangeleint - hier noch ein Aktenzeichen für Dich AG Frankfurt, AZ: 32 C 4500/94-39 da haben sich zwei Hunde gebissen - der eine war angeleint der andere unangeleint: Der Besitzer des unangeleinten Hunde hat sämtlich Kosten selbst tragen müssen.... aber ich weiß ja, FÜR DICH ist das natürlich Schall und Rauch und sowieso völlig verfehlt *ggg*.

Übrigens ging´s da ledglich um die HAFTUNG und nicht um Leistungen, die ein Versicherer zu tragen hatte!!!!!

Und nun FRIEDE SEI MIT DIR und mit meinem Geiste,
Melanie (dies leid ist, mit Leuten zu diskutieren, die meinen, dass die Verantwortlichkeit für seinen Hund erst bei ner bestimmten Größe anfängt :-( )

23. Februar 2003 19:45

Hallo Me,

Aktenzeichen sind zwar sehr hilfreich, aber anwenden kannst du sie nur, wenn der Fall identisch ist und dasselbe Gericht urteilt. In deinem Fall waren es zwei Hunde, die sich gebissen haben.

Ich verstehe dein Verhalten nicht. Ich habe hier lediglich gesagt, daß Elke sich eine Rechtsberatung holen soll, weil sie eine Chance hat, den Schaden ersetzt zu bekommen. Nicht mehr und nicht weniger.

Verursacht ein "Luxushund" (ich denke, du kennst den Ausdruck) einen Schaden, haftet der Tierhalter ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft. Das nennt man verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung. Der Tierhalter hat dafür gerade zu stehen, daß Gefahren von dem unberechenbaren(und das sind Hunde nun mal)Verhalten eines Hundes ausgehen können. Das ersteinmal grundsätzlich, aber...........


....wie ein Gericht in diesem Fall urteilen wird, wissen weder du noch ich, weil uns einfach die Hintergrundinformationen (war das Tier schon mal auffällig, wog die Haushälterin nur 40 Kilo und war deshalb nicht in der Lage, das Tier zu halten, musste die Halterin der Westies überhaupt damit rechnen, daß die Hunde angefallen werden? Vielleicht sagt der Richter, das Verschulden liegt auf jeden Fall bei der Westiehalterin, weil sie die Hunde nicht angeleint hat) fehlen. Die Urteile können bei einem Fall recht verschieden ausfallen. Ein Gericht sagt, eine Leine reicht, das andere sagt, die Leine ist für den Dobermann nicht ausreichend.

: Melanie (dies leid ist, mit Leuten zu diskutieren, die meinen, dass die Verantwortlichkeit für seinen Hund erst bei ner bestimmten Größe anfängt :-( )

Diese Einstellung kommt mir sehr entgegen und möchte dann auch kurz daran erinnern, daß du mir geantwortet hast.

Hätte ich übrigens die Einstellung, die du mir unterstellst, würde ich mir ins eigene Fleisch schneiden, meine 4 Hunde wiegen zusammen 170 kg und sind noch am Wachsen.

Für mich ist damit diese Diskussion ausgereizt. Jeder hat seinen Standpunkt dargestellt. Und wären wir alle einer Meinung, könnte das Forum sein Pforten schließen.

Gruß Frieda


28. Februar 2003 07:47

ich stimme dir auch absolut zu Melanie!!
Hundehalter (und das sind oft vor allem die Kleinhundehalter) haben selber Schuld, wenn ihre Hunde gebissen werden, wenn sie sie einfach frei auf andere zulaufen lassen!
Selber Schuld, sag ich da nur.