Haftung
05. März 2003 16:25

Hallo Nadine,

wir haben in der Nachbarschaft einen Jack Russel, der macht ein Höllenspektakel wenn man an dem Zaun vorbei geht. Aber er ist ein ganz Lieber und kommt sehr gut mit unseren Hunden zurecht. Selbst auf "seinem" Grundstück. Nun hoffe ich für euch, daß bei der ersten Begegnung alles gut geht. Vielleicht werden die beiden ja auch dicke Freunde.:-))
Natürlich hast du einen schwierigen Start mit deinem Fusssel, aber wenn die Nachbarn "normal" sind, wird auch alles gut gehen. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück dabei.
Fussel ist übrigens ein toller Name. Sollte es bei uns noch einmal Nachwuchs geben, wird der Kleinste bestimmt so heißen.

Liebe Grüße Frieda


05. März 2003 20:13

: Hallo Frieda,
:

: Es gibt ein Urteil, allerdings, wie gesagt nicht bindend. In dem Fall wurde der Grundstückbesitzer zum Schadensersatz verdonnert, weil sein Hund trotz Schild "Warnung vor dem Hunde" GÄSTE gebissen hat. Das Gericht meint, das Schild "Warnung vor dem Hunde" sei nicht ausreichend, weil es nicht erkennbar ist, daß der Hund beißt. Und außerdem waren es GÄSTE. Auch Schilder wie "Mal sehen, wer schneller...." oder ähnliches lassen auch nicht erkennen, daß dein Hund beißt oder zumindest die Gefahr besteht, daß er beißt.

Okay, das ist eine andere Situation.


: :
: : Schilder ändern nix, weil ein vorbeikommender Passant möglicherweise nicht lesen kann (ein Einbrecher auch nicht),
:
: Ich denke, ein Einbrecher weiß sehr wohl, daß er das Grundstück nicht betreten darf. Und keiner darf mein Grundstück betreten, wenn ich es nicht will.
:
Ja, natürlich; es klang halt irgendwie in der anderen Meldung merkwürdig. Aber vielleicht habe ich dort zitierte Beispiele auch einfach falsch verstanden.

: Soll ich mich hinstellen, dem Hund die Schnauze zuhalten und mich in meinem eigenen Haus ausrauben lassen? Das erzähl mal der Polizei.

Das täte wohl auch niemand, aber wie gesagt, die Beispiele waren missverständlich.

: Es ist sicher nicht einfach zu verstehen, aber hätte der Hundehalter immer Schuld, könnte ich ja auf ein Grundstück gehen, mich mal kurz beißen lassen, um dann Schmerzensgeld zu bekommen.

Och, sooo schön ist es bestimmt auch nicht, sich beissen zu lassen.

: Bei Nadine verhält es sich allerdings anders, weil der Weg ohnehin von jedem benutzt wird, was aber wiederum nicht heißt, daß ihr Hund sich beißen lassen muss.

Das wäre auch zuviel verlangt; aber mit Glück (und Törchen) kommt es zu solchen Zwischenfällen ja hoffentlich nicht ...

Also, wollte mich wirklich nur einfach bedanken für die Ausräumung der Missverständnisse,

schönen Abend noch

Anke

08. März 2003 16:58

Tatasache ist aber leider, daß bei einem nicht oder nur kläglich gesichterten Grundstück ein einfaches Schild "Betreten verboten. Achtung bissiger Hund" oder so ähnlich nicht ausreicht. Dann kommt z.B. die Oma der russischen Aussiedlerfamilie von drei Häuser weiter, latscht Dir quer durch Dein Gemüsebeet, und wenn Hundi sich das dann verbittet bist Du der Gelackmeierte, weil die Oma der deutschen Sprache nicht 100%ig mächtig ist und das Schild nicht verstanden hat.

Hallo Antje,

vielleicht sollten Hundehalten sowieso dazu übergehen, und sämtliche auf den Hund hinweisende Warnschilder in allen möglichen Sprachen aufhängen: Türkisch, Russisch, Deutsch, Italienisch...etc...
Machen doch unsere Ämter mittlerweile auch ;o)))). Dann ist man als deutscher Hundehalter vielleicht auf der sicheren Seite *grins*-

Liebe Grüße, Karin mit Marouk

08. März 2003 19:55

Hallo Anke,

es ist auch wirklich ein sehr komplexes Thema. Alleine das Thema "Notwehr" umfasst schon 33 Seiten im StGB.
Ich hoffe für keinen, daß er sich damit mal ernsthaft befassen muss.
Ein schönes Restwochenende wünsche ich dir.

Liebe Grüße Frieda

09. März 2003 00:47

Hallo karin,

und für Analphabeten als Comic Strip... :-)

Viele Grüße

Antje

09. März 2003 10:26

Hallo Karin,

und für Betrunkene in 20 cm Höhe :-)

Liebe Grüße Frieda