Hallo,
da das Katzenforum eher spärlich besucht ist und keine Rubrik für Rechtsfragen existiert, bitte ich diese Meldung hier schreiben zu dürfen.
Ich habe selbstverständlich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung. Allerdings entkam mir gestern einer meiner Kater (wir sind in eine neue Stadt gezogen), 9 Jahre, kein Freigänger. Er setzte sich wohl vor die Tür der Nachbarn und als die Nachbarin in ihr Haus wollte, griff er sie recht brutal an. 6 1/2 Kilo geballte Panik verletzten sie ziemlich schwer an der Wade (tiefe Kratzwunden, teils Blutergüsse), die Hose war natürlich kaputt. Wir werden uns wohl mehr oder weniger gütlich einigen, man möchte ja nicht gleich so als neuer Nachbar auftreten. Aber wie ist das rein rechtlich: übernimmt die Privathaftpflicht z.B. die Kosten für die Hose? Wie ist es mit potentiellem Schmerzensgeld?
Ich passe sonst sehr erfolgreich auf, dass er nicht rauskommt, aber gestern haben ihn wohl Handwerker im Windfang übersehen. Zuhause ist er übrigens total verschmust (der tut nix...).
Wie gesagt, wir werden uns wohl gütlich einigen und da meine Katzen keine Freigänger sind, stellte sich die Frage für mich bisher nicht, aber was ist generell, wenn er z.B. vor ein Auto läuft, das bremst oder ausweicht und es entsteht größerer Schaden? Oder wenn er jemanden so verletzt, dass Schmerzensgeld fällig wird?
Vielen Dank für Antworten
Petra B.