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Hund am Auto

geschrieben von heidrun+C(YCH) 
Hund am Auto
10. März 2003 11:33

Hallo yorkies,

hatte am WE eine Diskussion, ob es denn nun erlaubt ist,
mit dem Hund am Auto (freilaufend) Gassi zu fahren.

M.W. ist es nur verboten, den Hund ANGELEINT an Kraftfahrzeugen
mitzuführen, freilaufend (auf Feldwegen und wenig befahrenen
Strassen im Gelände) aber nicht explizit verboten ist (solange
im Strassenverkehr niemand gefährded wird etc.)

Da ich mir nicht sicher bin, wüsste ich gerne, ob man eine
Regelung (für D, Baden-Württemberg) irgendwo nachlesen kann,
hier hab' ich leider nichts finden können.

Danke im Voraus
heidrun+C

10. März 2003 12:19

Hallo Heidrun,

ist schon alleine von der StVO verboten. Denn da, wo Du den Hund am Auto laufen lassen könntest, ist i.d.R. das Autofahren verboten (Feldwege etc.). Hinzu kommt, daß Du Deine Aufmerksamkeit nicht mehr zu 100% dem Fahrzeug widmest. Und dann die HVOs: Kannst Du Deinen Hund noch zu 100% beaufsichtigen, wenn du ein Auto fährst? Wenn etwas passiert, egal ob mit dem Auto oder dem Hund, kann es Dir immer negativ ausgelegt werden.

Denke mal, wo kein Kläger da kein Richter... Es gibt Fälle, wo Hundehalter das Laufenlassen am Auto gut praktizieren. Und dann gibt es auch die Fälle, wo die autofahrenden Hundehalter anderen auf den Keks gehen und/oder sogar gefährden und/oder ihre Hunde überanstrengen. Gegen letztere wird sich immer ein Paragraph finden lassen (StVO, HVO, TSchG).

Viele Grüße

Antje

10. März 2003 12:17


Hi
§ 28 der STVO.
[..]Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen.[...]

Da stehts ganz genau drin, such sie dir mal im Netz

Gruß
Jordan