Hallo yorkies,
hatte am WE eine Diskussion, ob es denn nun erlaubt ist,
mit dem Hund am Auto (freilaufend) Gassi zu fahren.
M.W. ist es nur verboten, den Hund ANGELEINT an Kraftfahrzeugen
mitzuführen, freilaufend (auf Feldwegen und wenig befahrenen
Strassen im Gelände) aber nicht explizit verboten ist (solange
im Strassenverkehr niemand gefährded wird etc.)
Da ich mir nicht sicher bin, wüsste ich gerne, ob man eine
Regelung (für D, Baden-Württemberg) irgendwo nachlesen kann,
hier hab' ich leider nichts finden können.
Danke im Voraus
heidrun+C