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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hund wurde gebissen
27. März 2003 19:08

Hallo Karin,

Hier ein Auszug über die HVO verschiedener Länder:

Hessen
Gefahrenabwehrverordnung über das Führen und Halten von Hunden:

§1 Halten und Führen von Hunden
(1) Hunde sind so zu Führen und Halten, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

MV
Verordnung über das Halten und Führen von Hunden:

§1 allgemeine Vorschriften für die Hundehaltung
(2) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Eigentums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

HH
Hundeverordnung:

§6 Halten anderer Hunde
(1) Außerhalb des befriedeten Eigentums, in Fluren und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind freilaufende Hunde so zu beaufsichtigen, dass
sie Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährden.

Brandenburg
Hundehalterverordnung:

§2 Führen von Hunden
(1) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Eigentums führt, muss körperlich und geistig.....

Berlin
Verordnung....
§1 Halten und Führen....
(3) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr.....

BGB Tierhalterhaftung:

§833 Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen....


Warum sollte der andere Besitzer den Schaden also nicht übernehmen müssen?? Sollten beide also gegen eine Anleinpflicht verstossen haben, ist das eine Ordnungswidrigkeit, hat aber nichts mit einer Beißerei zu tun. Ansonsten darf kein Hund Schaden anrichten. Tut er es trotzdem, muss der Halter für den Schaden aufkommen. Sollte mein Hund einen Schaden anrichten, komme ich selbstverständlich für die Kosten auf. Und ebenso selbstverständlich sollte es für jeden anderen Halter sein. Vielleicht steht jeder mal vor dem erstaunten Ausruf: OH, das hat er ja noch nie gemacht. Dafür gibt es dann eine Versicherung, die in solchen Fällen eigentlich zahlen sollte, tut sie es nicht, muss ich den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Vielleicht eine Hilfestellung: Überlege mal, ob du irgendwo anders einen Schaden anrichten darfst? Sicherlich hast du auch deine Haftpflichtversicherung schon in Anspruch genommen. Und wenn du keine hast, oder sie nicht zahlt, musst du trotzdem für den Schaden aufkommen.

Liebe Grüße Frieda

27. März 2003 19:10

Hallo Konny,

: Die Haftpflicht übernimmt diesen Fall nicht.

Und wenn keine Anleinpflicht war?

Frieda

27. März 2003 19:54

Hallo "Hoheit" (welch würdevoller Name!!!),

nach heutiger Rechtssprechung wird die Versicherung 50 % übernehmen und auch die Halterin muß rechtlich nur 50 % bezahlen! Argument: Wäre Dein Hund nicht da gewesen, wäre es zu dem Vorfall nicht gekommen!

Frag doch einfach bei Deiner Versicherung mal nach, die werden Dir vermutlich genau das sagen!

Gruß
Bianca



28. März 2003 07:01

Hallo

Also eigentlich sind mir diese Gesetze egal. Bin nicht aus Deutschland. Und wenn der Hund nicht auf den anderen zugerast wäre, hätte es auch keine Beisserei gegeben. Da muss man sich fragen, wer hatte den Hund nicht im Griff????

Ansonsten darf kein Hund Schaden anrichten. Tut er es trotzdem, muss der Halter für den Schaden aufkommen.


Wie bitte?? Man lässt seinen Hund auf alles losdüsen???? Toll solche Hundehalter. Hast du mal überlegt, weshalb Leute ihre Hunde immer dicht bei sich führen??? Könnte ja sein, das sich die Hunde nicht mit anderen Vertragen... und da kommst du und sagst, jeder Hund soll sich mit jedem Vertragen? Toll................

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: Vielleicht eine Hilfestellung: Überlege mal, ob du irgendwo anders einen Schaden anrichten darfst? Sicherlich hast du auch deine Haftpflichtversicherung schon in Anspruch genommen. Und wenn du keine hast, oder sie nicht zahlt, musst du trotzdem für den Schaden aufkommen.

Klaro. Aber das ist dann Eigenverschulden. Wie gesagt. Wäre der Dalmi nicht auf die Hunde losgedüst, wäre auch nichts passiert.

Grüessli
Karin