Hallo Karin,
Hier ein Auszug über die HVO verschiedener Länder:
Hessen
Gefahrenabwehrverordnung über das Führen und Halten von Hunden:
§1 Halten und Führen von Hunden
(1) Hunde sind so zu Führen und Halten, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
MV
Verordnung über das Halten und Führen von Hunden:
§1 allgemeine Vorschriften für die Hundehaltung
(2) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Eigentums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
HH
Hundeverordnung:
§6 Halten anderer Hunde
(1) Außerhalb des befriedeten Eigentums, in Fluren und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind freilaufende Hunde so zu beaufsichtigen, dass
sie Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährden.
Brandenburg
Hundehalterverordnung:
§2 Führen von Hunden
(1) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Eigentums führt, muss körperlich und geistig.....
Berlin
Verordnung....
§1 Halten und Führen....
(3) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr.....
BGB Tierhalterhaftung:
§833 Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen....
Warum sollte der andere Besitzer den Schaden also nicht übernehmen müssen?? Sollten beide also gegen eine Anleinpflicht verstossen haben, ist das eine Ordnungswidrigkeit, hat aber nichts mit einer Beißerei zu tun. Ansonsten darf kein Hund Schaden anrichten. Tut er es trotzdem, muss der Halter für den Schaden aufkommen. Sollte mein Hund einen Schaden anrichten, komme ich selbstverständlich für die Kosten auf. Und ebenso selbstverständlich sollte es für jeden anderen Halter sein. Vielleicht steht jeder mal vor dem erstaunten Ausruf: OH, das hat er ja noch nie gemacht. Dafür gibt es dann eine Versicherung, die in solchen Fällen eigentlich zahlen sollte, tut sie es nicht, muss ich den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Vielleicht eine Hilfestellung: Überlege mal, ob du irgendwo anders einen Schaden anrichten darfst? Sicherlich hast du auch deine Haftpflichtversicherung schon in Anspruch genommen. Und wenn du keine hast, oder sie nicht zahlt, musst du trotzdem für den Schaden aufkommen.
Liebe Grüße Frieda