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Boxer in Kampfhundeverordnung?-wo?2.

geschrieben von Angela Witt(YCH) 
Boxer in Kampfhundeverordnung?-wo?2.
06. Dezember 1999 06:16

Hallo Yorkie's!
Ich brauche ganz dringend Eure Mithilfe!!!
Wer weiß, ob die Hunderasse Boxer z.B. in Bayern oder Brandenburg zu den sog. Kampfhunden gerechnet wird? Fällt er unter die Bullrassen?
Wird er in einem anderen Bundesland/europ. Land in so einer Verordnung erwähnt?
Muß morgen wg. meines Boxer's zu einer Gerichtsverhandlung und da argumentiert die Gegenseite mit "Kampfhund"
Bitte, antwortet mir möglichst schnell! Habe nur bis heute mittag ca. 14 Uhr PC Zugang!
Danke!
Viele Grüße
Angela Witt


06. Dezember 1999 06:28

(Meldung umplatziert - RG)

Hallo

Soviel ich weiss gehört der Boxer noch nicht zu den Kampfhunden, und sollte
meines erachtens auch nicht dort eingestuft werden. Genausowenig wie
Rottweiler, Dobi's etc. Wenn ich mich irre, bin auch ich über info's froh. In
der Schweiz gibt es zum Glück noch keine Kampfhundeverordnung.

Liebe Grüsse, Sarah und die Boxerbande

06. Dezember 1999 06:29

(Meldung umplatziert - RG)

Hallo,
das wird in Deutschland nicht passieren, da der Boxer eine deutsche Rasse ist
und somit, wie der Schäferhund, Schnauzer und andere deutsche Dienst- und
Jagdhundrassen nicht auf die Listen kommen. Im Gegensatz zu meiner Rasse, die
auf allen Listen steht ( die Staffordrassen).
Komisch, ihr anderen Hundehalter werdet erst dann richtig aufmerksam, wenn ihr
Angst habt, daß eure Rassen auf den Index kommen.
Grüsse von den Staffordmädchen Else und Cita,außerdem von dem Stafford-Mix Onko


06. Dezember 1999 09:53

Hallo, Angela!
Folgende Rassen stehen in der Brandenburger Kampfhundeverordnung :
Pitbull
Bandog,
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Bullmastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Rhodesian Ridgeback
und alle Mischlinge mit diesen Rassen.
Als gefährlich werden aber nach dieser Verordnung prinzipiell alle Hunde eingestuft, die verhaltensauffällig geworden sind. In Berlin gibt es z.B. noch keine "Kampfhundeverordnung" , aber eine Verordnung über die Haltung verhaltensauffälliger Hunde (oder so ähnlich). Während die meisten Vermieter o.g. Rassen + Rottweiler ablehnen, ist mir in Bezug auf Boxer bisher nichts bekannt. Die Kampfhundeverordnung von Brandenburg kannst Du auf folgender Seite nachlesen (falls es Dir irgendetwas nützt) : www.tierheim-wesendahl.de (unter Kampfhunde).
Liebe Grüße, Amelie

06. Dezember 1999 12:32

Hallo Angela!!

War erst am 04. Dez. bei einer Veranstaltung des VDH mit dem Thema
Kampfhunde/Gefährliche Hunde.

Dort wurden auch die Rassen vorgestellt die in bestimmten Bundesländern
in einer Verordnung auftauchen. Die Verordnung hat in jedem Bundesland einen anderen Namen.

Der Boxer war nicht dabei!!!!!

Ein gutes Argument vor Gericht: Aggression ist ein notwendiger Bestandteil bei in
Gruppen lebenden Tieren. Aggression ist nicht = Gefährlichkeit.
Aggressivität ist das Ausmaß der Angriffsbereitschaft eines Individuums
und damit eine spezifische Motivationslage, die von etlichen Faktoren
bestimmt wird.

Ein Richter muß sich sachkundig machen!!!! Nicht nur über Bücher, sondern
durch Sachverständige, z.B. Dr. Feddersen-Petersen, die schon viele Gutachten
für Gerichte über Hunde geschrieben hat.

Viel Glück!!!!

Ich selber habe keinen der sog. Kampfhunde, interessiere mich aber trotzdem
für das Thema.

Schreib doch mal warum Du vor Gericht mußt!!! Natürlich nur wenn Du willst, mich
würde es einfach interessieren.

Ciao Birgit und Pico

07. Dezember 1999 10:52

: Muß morgen wg. meines Boxer's zu einer Gerichtsverhandlung und da argumentiert die Gegenseite mit "Kampfhund"

Liebe Angela,
erzähl' wie war's bei der Verhandlung. Weswegen wurdest Du vorgeladen ?
Gruß Christiane