Hallo Ulli,
: Ich setze doch vorraus das wenn ich einen Welpen kaufe, dieser auch
: gesund ist,oder?????
Das ist der Idealfall. Ich hätte allerdings vor kurzem auch fast einen "kranken" Welpen verkauft. Nur durch Zufall haben wir gemerkt, daß er ein Herzproblem hatte, da er bis heute keinerlei klinischen Symptome zeigt. Was, wenn der Hund verkauft worden wäre und man die Sache erst später festgestellt hätte? Eine nicht auskurierte Infektionskrankheit, z.B. Zwingerhusten, kann auch einen Herzschaden verursachen, wie hätte ich als Züchter sicher sein können, daß der Hund nicht aufgrund falscher Haltung/Pflege erkrankt ist? Wie Robert schon geschrieben hat, das neue Kaufrecht auf Hunde zu übertragen ist problematisch. Und gerade bei großrassigen Hunden kann man in Bezug auf die Ernährung und Aufzuchtsbedingungen viel falsch machen, so daß spätere Schäden am Skelettapparat sowohl auf die Genetik (= Züchter) zurückzuführen sein können als auch auf die Aufzuchtsbedingungen (= Aufzüchter).
Mich würde interessieren, um welche Rasse und um welche Erbkrankheit es sich bei Deinen Hunden handelt. Und vor allem, wie der Kaufvertrag abgefaßt wurde. Viele Züchter berücksichtigen im Kaufvertrag spezielle rassespezifische Erbkrankheiten, z.B. HD.
Viele Grüße
Antje