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Tierquälerei oder nicht?

geschrieben von Harr und Ronja(YCH) 
Tierquälerei oder nicht?
20. Dezember 1999 14:01

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

In unserer Nachbarschaft gibt es eine Mischlingshündin, die
(sofern meine Informationen stimmen) ständig, d.h. Tag und Nacht
in einem Zwinger gehalten wird. Wenn sie rauskommt, ist sie
grundsätzlich an der Leine.
Aufgefallen ist mir diese Hündin, weil sie sehr ängstlich ist
und sich an der Leine dementsprechend aggressiv gegenüber
anderen Hunden verhält (bellt mit eingeklemmten Schwanz...).
Ich habe auch versucht, die Halterin darauf anzusprechen und sie
zu überreden, ihre Hündin doch mal bei unserem allmorgendlichen
Hundetreff mitspielen zu lassen, musste mir aber ziemlich
patzige Bemerkungen gefallen lassen (das übliche eben...).

Frage: nach meiner unmassgeblichen Meinung grenzt diese Art
der Hundehaltung an Tierquälerei, weil die Bedürfnisse des
Hundes nach sozialem Kontakt total missachtet werden.

Was sagt denn das Tierschutzgesetz dazu?

Viele Grüsse,
Harr.



20. Dezember 1999 14:13

: Hallo Harr!

: Was sagt denn das Tierschutzgesetz dazu?

Ich kann Dir zwar keinen richtigen Text zitieren, aber bei uns hat es so einen ähnlichen FAll gegeben. Erst ein, dann zwei Bernhardiner werden in einem Zwinger gehalten und gehen NIE mit dem Herrchen raus. Der Zwinger stinkt gottserbärmlich, die Nachbarin hat schon mehrfach Leute vom Tierheim hinzitiert, um die Zustände zu überprüfen, ich habe auch schon mal Bescheid gesagt. FAzit: Der Besitzer sagt, er würde mit den Hunden rausgehen und da die Tierschutzleute ihm nicht das Gegenteil BEWEISEN können und der Zwinger gerade noch die richtige Größe hat, können sie nichts machen. In Deinem FAll gehen die Leute ja sogar noch mit dem Hund spazieren, da wird der Tierschutz vermutlich nicht mal zum Nachschauen kommen. Und daß es nicht hundgerecht ist, seinen Hund keinen Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, ist zwar richtig, aber der Besitzer wird dann vermutlich argumentieren, daß der Hund sich nicht mit anderen verträgt und er zum Schutz des Hundes und der anderen den Hund nicht freiläßt.

Leider vermutlich ein aussichtsloser Fall!

Ciao, Franziska und die Hunde
:
: Viele Grüsse,
: Harr.
:
:


20. Dezember 1999 15:02

Hallo!

Es stimmt leider: Solange der Zwinger eine gewisse Mindestgröße hat und der Hund täglich ein Stündchen Auslauf hat kann man rein rechtlich nichts gegen die Zwingerhaltung tun.
Anders sieht es aus, wenn der Hund viel bellt und dadurch die Anwohner stört.

Übrigens kann der Tierschutzverein - leider - nicht mehr und nicht weniger machen, als jeder normale andere Mensch auch. Vorschriften machen darf allein der Amtstierarzt/das Ordnungsamt und wenn deren Anweisungen nicht Folge geleistet wird muß man gerichtlich zu einer Lösung kommen.

Also: einen Tierschutzfall am Besten selbst anzeigen (geht Notfalls auch anonym). Nicht abwimmeln lassen, die Polizei/Staatsanwaltschaft *muß* einer Anzeige nachgehen.

Was kann dann der Tierschutzverein tun? Das kommt darauf an, wie geschickt die (meist ehrenamtlichen) Mitarbeiter sind.
- Sie können beispielsweise helfen, mit der betreffenden Person eine friedliche Lösung zu finden.
- Sie können sich die Sache selbst anschauen und die eigenen Angaben für eine Anzeige bestätigen.
- Wenn sie einen guten Draht zum Amtstierarzt haben, können sie ihm den Fall zusätzlich besonders dringlich ans Herz legen.
- Sie können beraten, wie man bei einer Anzeige am Besten vorgeht.

In vielen Tierschutzvereinen herrscht aber leider chronischer Mangel an ehrenamtlichen Helfern, da muß erst jemand gefunden werden, der Zeit und Nerven opfert und sich mit - oft völlig uneinsichtigen - Hundehaltern herumschlägt.

Ich hoffe jedenfalls, daß sich doch ein Weg findet, die Hündin in das normale Hundeleben besser zu integrieren. Vielleicht findet sie ja doch auf einem Spaziergang einen vierbeinigen Freund, der ihre Besitzer ein bißchen zum Nach- und Umdenken bringt.

Liebe Grüße!
Eva



20. Dezember 1999 16:18

Hallo.

Habe ähnlichen Fall in meiner Nachbarschaft. Allerdings bellt der Hund manchmal stundenlang. Deswegen ist der letzte Hund der Herrschaften vor einigen Jahren auch anonym vergiftet worden. Aber gelernt haben die nichts daraus. Der Hund kommt auch aus dem Zwinger, einmal am Tag für ca.1 Stunde am Rad; im Sommer fährt der Mann auch bei 40 Grad im Schatten in der größten Mittagshitze, oft viel Straße.
Letzten Monat sind die Leute einfach mal für 14 Tage in Urlaub gefahren.
Den Hund haben sie im Zwinger gelassen, die Kinder der Leute sind am Tag 3 Mal gekommen um den Hund rauszulassen und zu füttern.
Der Hund hat in der Zeit manchmal eine geschlagene Stunde am Stück gebellt. Der Zwinger ist rundherum verbarrikadiert, dh der Hund sieht nicht in den Garten. Alles was den den ganzen Tag sieht ist sein Zwinger. Eine Psychokrücke ist der Hund schon. Mit unseren und anderen Hunden darf er nicht spielen, in den Garten darf er nicht und ins Haus schon gar nicht.
Denn der Hund muß ja gehorchen. Sonst nichts.

Gruß Marion

20. Dezember 1999 18:06

hallo harr


am sinnvollsten wäre es , zuerst einmal diese "angaben" zu überprüfen,
bevor man nach maßnahmen sucht.
schlechtgemacht ist man schnell, oft stimmt es so nicht.
nur weil die hündin angeblich ängstlich ist und nicht mit euren hunden
spielen darf/soll, heißt das noch lange nicht, daß sie auch
wirklch so gehalten wird.
ich plädiere auch hier wieder, wie immer: bitte, nicht aufgrund
"man hat erzählt" oder "der hat gesagt".
prüft nach, sucht gewissheit. toll, daß ihr euch um tiere kümmert,
aber bitte nur dann, wenn was wirklich nicht stimmt, und nicht,weil
es einem selbst nicht in den kram passt oder weil man halt glaubt,
was andere erzählen.
so sind schon zu viele der quälerei bezichtigt oder ausgeräumt worden,
und das ist nicht besser, weder gesetzl noch moralisch gesehen,
als selbst zu quälen.

aber selbst, wenn es stimmt, ist nicht viel zu machen. such kontakt,
auch wiederholt, aber nicht aufdringlich, schon gar nicht als moral-
apostel. das war noch nie erfolgreich. wenn es einem wirklich um das
tier geht, kann man auch mal was runterschlucken.


nachfolgend einige angaben:

im oder am zwinger muß ein schutzraum vorhanden sein
(üblich ist eine hundehütte.)
vorgeschr. ist ein wärmedämmendes,nicht gesundh.schädl. material
(zb holz)
maße so, daß hund sich darin bewegen,die hütte aber gleichzeitig mit
seiner eigenen körperwärme warmhalten kann.
öffnung der hütte wettergeschütz und nicht zu groß,um wärmeaustritt
zu blockieren.boden um die hütte so beschaffen, daß flüssigkeit
abfließen oder versickern kann.
im zwinger mmuß es einen schattigen zufluchtsplatz geben.
zwingerbreite: körperlänge des hundes.
qm für zb einen setter,dsh etc,also mittelgroße hunde: 6 qm
(hütte nicht mitgerechnet)
das übergehen des schutzraumes oder der qm ist eine ordnungswidrigkeit.

noch kurz zu einer der vormeldungen: wenn grund gegeben ist, bin ich
auch für anzeige, ev. unter zuhilfenahme zwecks bestätigung durch
das örtl. tierheim.
aber ganz entschieden bin ich gegen anonyme anzeigen.
anonymität ist solch einer anzeige nicht förderlich und wenn ich
was unternehme, sollte ich auch dazu stehen.

grüße pat

21. Dezember 1999 08:42

Hallo Marion,
das wäre jetzt ein Fall bei dem ich denken würde, dass der Tierschutz schon was machen könnte, z.B. wenn Du schreibst, der Hund kann nicht aus seinem Zwinger rausschauen. Oder wenn der Mann mit dem Hund bei grösster Hitze Fahrrad fährt.
Gruss, Juliane