Hallo Katharina,
das ganze richtet sich nach der *Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung*. Hier ist insbesondere wichtig der § 8 und die Anlage 3 lfd. Nrn. 7.1 und 7.2
da kannste alles nachlesen. Leider bin ich im Moment nicht im Dienst, denn es gibt auch noch eine Durchführungsverordnung und eine Dienstanweisung dazu. Ich kann mich erinnern, dass es Regelungen für den "Reiseverkehr" gibt, also nicht gewerbliches Verbringen. Hier ist z.B. die Anzahl der Hunde auf 3 beschränkt, die pro Person verbracht werden dürfen (ausgenommen Muttertier mit Welpen unter 3 Monate). Ich hab das aber nicht alles im Kopf, da ich in dem Bereich beim Zoll nicht tätig bin.
Vielleicht rufst du einfach mal bei deinem "Hauptzollamt" an und fragst nach.
Grüsse Doris