Wie ist die Rechtslage :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Wie ist die Rechtslage

von Sabina(YCH) am 19. Mai 2003 15:15

Hallo zusammen

Ich hätte gerne eure Erfahrungen zu nachstehendem Vorfall gehört.

Mein Hund befindet sich im Garten welcher umzäunt ist, Zaun 80 cm hoch, und wird beaufsichtigt, sprich ich befinde mich im Wohnzimmer und habe den vollen Überblick über den Garten. Nun kommt ein anderer Hund dahergelaufen und streunt direkt vor meinem Zaun herum. Beide Hunde vertragen sich nicht, zumindest ist es mir bewusst. Mein Hund wurde bereits von diesem Hund am Zaun mehrmals provoziert, sieht ihn und springt über den Zaun direkt auf den anderen Hund zu. Sie raufen sich während dessen ich über den Zaun klettere und meinen Hund zurückhole. Nun ist es so, dass die Rauferei auf einem Grundstück einer anderen Siedlung stattgefunden hat und dort Leinepflicht besteht, habe dies bereits abgeklärt, der andere Hund war jedoch nicht angeleint. Jetzt möchte natürlich der andere Hundebesitzer, dass ich die TA Kosten übernehme. Was meint ihr dazu? Ich bin bereit die TA Kosten abzüglich meines Selbstbehaltes, welche die Versicherung fordert, zu übernehmen. Kann er mehr von mir fordern?

Besten Dank für eure Inputs.

Liebe Grüsse

Sabina

von tessa(YCH) am 19. Mai 2003 17:50

Hallo Sabina.

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst.

Aber in NRW ist es so, dass Du nach dem Landeshundegesetz hierzu verpflichtet bist:

§ 2
Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Wenn Dein Hund Deinen Gartenzaun überspringt, dann hast Du gegen das Landeshundegesetz verstoßen (Ordnungwidrigkeit), weil Du Deinen Hund weder so gehalten noch so beaufsichtigt hast, dass von ihm _keine_ Gefahr ausgeht.
Ergo: Der Zaun hätte höher sein müssen, so dass Dein Hund ihn nicht überspringen _kann_!

Auch wenn für den anderen Hund Leinenpflicht bestand - diese besteht für Deinen Hund genauso, sobald er auf der falschen Seite des Zauns ist.
Es haben hier also beide Hundehalter gegen die Leinenpflicht verstoßen - schließlich waren beide Hunde ohne Leine.

Fakt ist, dass Dein Hund den Schaden verursacht hat und Du dafür aufkommen musst.

Wie gesagt, in NRW könnte der gegnerische Hundehalter Dich auch noch beim Ordnungsamt anzeigen.

Ich würde die TA-Kosten für den anderen Hund komplett übernehmen und einen höheren Zaun ziehen.

Gruß
tessa

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