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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hüfte kaputt - Überzüchtung!?
22. Mai 2003 15:13

Hallo Antje,

volle Zustimmung. Das hab ich auch geschrieben. Allerdings denken viele eben, wenn sie bei einem "seriösen" Züchter, also einem, der in einem Verband organisiert ist, immer auf der sicheren Seite sind. Und das ist schlichtweg falsch.

Tschöö

Geli & Willi

22. Mai 2003 15:44

Hallo Sonja,

wir haben 4 Berner und alle sind verschieden, aber mit Sicherheit reinrassig.
Von der Art kann man sicher nicht auf Reinrassigkeit schließen.

Und zum Thema VDH oder Dissidenz.
Ich kenne einen DSH, reinrassig und im VDH gezüchtet, nur daß der Urgroßvater, der in den Papieren steht, leider nicht der Urgroßvater ist. Kannst du dir das Durcheinander vorstellen? Wieviele Nachkommen falsche Papiere haben?
Also mit oder ohne Verein, Sicherheiten bringt es nicht, daß du auch das bekommst, was dir erzählt wird.

Als "Familienhund" ist es sicher nicht so schlimm, Hauptsache er ist gesund. Und ich kenne keinen lieben Menschen, der den Hund dann nicht mehr will, nur weil er zum Beispiel andere Eltern hat, oder plötzlich nicht reinrassig ist.
Geht dir ja auch so.

Liebe Grüße Frieda




22. Mai 2003 16:39

Falsch,
ein Welpe, der im Alter von wenigen Wochen direkt beim "Züchter" oder besser "Vermehrer" gekauft wurde, ist nicht "gebraucht"! Hier gilt die zweijährige Gewährleistung. Gebraucht ist ein Hund, der aus zweiter oder dritter Hand stammt oder beim Kauf bereits viele Monate alt ist!
Die Rechte sind vom Gesetzgeber recht eindeutig formuliert, jetzt müssen die Richter dies jedoch noch umsetzen. Es fehlen mutige Welpenkäufer, die rechtliche Schritte einleiten, viele schrecken vor dem Prozessrisiko zurück. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite, da diese die Prozesskosten abdeckt. Gruß Birgit

22. Mai 2003 18:18

Hallo!

Hier sind noch einmal Informationen zum Recht im Hundekauf. Zeigt es dem Kerl :-)

[www.wildundhund.de]

Viele Grüße von Karin!


23. Mai 2003 12:22

Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden hat. Bei Krankheiten, die auch eine andere Ursache als erblich bedingt, wie beispielsweise verhaltensbedingt sein können, wird der Käufer den Beweis nicht führen können.

Darüber hinaus kann ein so genannter Hobbyzüchter im Kaufvertrag Gewährleis-tungsansprüche ausschließen und die Gewährleistungsfrist verkürzen, sofern der Kaufvertrag im einzelnen mit dem Käufer ausgehandelt worden ist. Werden Musterverträge oder Formularverträge – erworbene oder selbst erstellte – verwendet, kann hierin im Wesentlichen nur die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden.