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Verträge vom Tierschutz

geschrieben von Ulla(YCH) 
Verträge vom Tierschutz
05. Juni 2003 09:39

Ist es im Tierschutz üblich -Übernahmeverträge- zumachen? Man erhaält nicht das Eigentum an dem Hund, sondern ist nur Besitzer bzw. Halter und muss aber für sämtliche Kosten aufkommen

Kennt sich jemand aus?

LG Ulla


05. Juni 2003 09:47

Hallo Ulla,

ja, das ist üblich. Im Schutzvertrag unseres Tierheims
steht auch ganz klar, daß das Tier nicht in das Eigentum
der neuen Leute übergeht, sondern lediglich in den Besitz.
Sollten wir z. B. bei einem Kontrollbesuch feststellen, daß
es der Hund nicht gut hat, haben wir das anrecht ihn wieder
mitzunehmen. Wäre er Eigentum der neuen Besitzer, so ginge
das nicht so einfach.

Auch haben wir vertraglich festgelegt, daß der Hund nicht an
der Kette oder im Zwinger gehalten werden darf. Auch bei Verstoß
gegen eine von diesen Klauseln geht der Hund an uns zurück, da
er unser Eigentum ist.

Meiner Meinung nach ist diese Eigentumsregelung mit das wichtigste
an einem Schutzvertrag.

Gruss,

Danni

05. Juni 2003 09:53

Hallo,

auch bei unserem TH werden solle Verträge gemacht. Zu Danni habe ich nur eine Anmerkung zu machen: Natürlich hat der "Besitzer" auch Rechte. D. h. werden die Vertragsbedingungen erfüllt, kann das TH gar nichts machen (will es auch gar nicht).

alle andere verträge, die das eigentumsrecht übergeben, haben sich im ernstfall als katastrophe für das tier erwiesen. mit den neuen verträgen sind die tiere rechtlich am optimalsten abgesichert.

Tschöö

Geli & willi

05. Juni 2003 09:58

Hi Ulla,
das ist absolut üblich und für die Tierschützer der einzige Weg, die Hunde davor zu bewahren, vom Regen in die Traufe zu kommen. Nur mit so einem Vertrag ist es rechtlich möglich, den Hund zurück zu bekommen, falls der neue Besitzer sich als doch nicht so toll entpuppt. Frau glaubt leider nicht, wieviele Leute einem beim Tierschutz die unglaublichsten Sachen erzählen, nur um den Hund zu bekommen - daher sind auch viele Tierschützer so unfreundlich und mißtrauisch (das ist eine Erklärung, keine Entschuldigung).
Außerdem ist so gesichert, daß die Leute den Hund nicht einfach weiter verschachern, wenn sie doch nicht mit ihm klar kommen oder einfach nach nem Jahr keine Lust mehr auf ihn haben (kommt leider auch oft vor). Einziger Abnehmer ist der Tierschutzverein, aus dem der Hund ursprünglich kam. Natürlich wird man im allgemeinen einer guten neuen Stelle zustimmen, wenn das für den Hund das beste ist.
Und nicht zuletzt: Der Vertrag schreckt Hundehändler oder Vermehrer ab, gerade bei Rassetieren.
Was die Kosten angeht - die kann der Tierschutz nicht zahlen, völlig unmöglich. Im allgemeinen existiert so ein Verein sowieso permanent an den Grenzen des Machbaren, Geld ist so gut wie nie genug da. Die Abgabegebühr für den Hund deckt bei weitem nicht die Kosten, die man mit ihm hatte (Kastration, Impfung, Futter, Geländepacht, Personalkosten usw. ) Manchmal finanziert auch ein leichter zu vermittelnder Hund sozusagen seine Artgenossen im Tierheim. Ist der Hund krank und sind Folgekosten zu erwarten, so sollte man Dich darauf hinweisen; eins eriöses Tierheim wird das auch tun. Nur manchmal stellt sich sowas halt erst später raus - das ist dann schlicht Pech. Das kann Dir aber mit jedem Tier vom Züchter auch passieren.

Grüße
josh

05. Juni 2003 10:14

Hallo Ulla,

solche Verträge sind ganz normal und dienen nur dem Schutz des Tieres.

Nimm das nicht so wortwörtlich, natürlich "gehört" der Hund zum neuen Besitzer, aber wenn der mit dem Hund nicht klarkommt, dann darf er den Hund weder töten lassen, noch irgendwem in die Hand drücken und schon gar nicht einfach aussetzen - das ist alles schon vorgekommen.....

Sollte es Schwierigkeiten zwischen neuem Herrchen und Hund geben, dann soll der Hund wieder dem Tierheim übergeben werden aus dem er ursprünglich stammt. Bis dahin angefallene Kosten können nicht erstattet werden, Tierheime leben von der Hand in den Mund, die haben gar nicht die Möglichkeit zu was zu machen. Ausserdem würde das nur heraufbeschwören das die Besitzer bei Krankheit eines Hundes diesen unverzüglich wieder zurückbringen würden weil sie keine Tierarztkosten zahlen wollen. Dann würden die Tiere ständig hin- und hervermittelt werden und das wäre nicht im Sinne des Tierschutzes.

Ich habe bei allen unseren Hunden so einen Vertrag unterschrieben und kann sehr gut damit leben, ich sehe das nicht so eng, im Gegenteil: ich finde es richtig gut, dass man versucht die Tiere zu schützen.

Liebe Grüsse,

Jettie

05. Juni 2003 10:19

Hallo Ulla !

Grundsätzlich ja.
Mein Hund gehört mir offiziell ein Jahr nach der Übernahme.
Falls ich ihn aus welchem Grund auch immer nicht mehr halten kann,
bin ich laut Vertrag verpflichtet, ihn in dieses Tierheim zurückzubringen. Oder wenn ich gegen den Vertrag verstosse, kann er jederzeit abgenommen werden.
Aber auch die Regelung wie du sie beschreibst kenne ich von anderen TH.

lg
anja