Ruhestörung durch Hundegebell?!
11. August 2003 18:53

: : Wir wohnen in einem 6Familienhaus mit Gartenanteil! Eine Partei stört es wenn unser Hund bellt! Das bellen beschränkt sich auf insgesamt 5 Minuten am Tag! Meine Frage: Ab wann ist es Ruhestörung,die strafbar ist und was kann man den Nachbarn gesetzlich zumuten?!
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17. August 2003 12:58

: Hallo!
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: Folgenden Text habe ich dazu gefunden:
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: § 4
: Halten von Hunden
: Hunde in der Nähe fremder Wohnungen sind so zu halten, dass sie die öffentliche Ruhe nicht stören. Sie müssen zu diesem Zweck in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr in geschlossenen Räumen untergebracht sein, ausgenommen sie befinden sich unter Aufsicht und verursachen keine Störung der öffentlichen Ruhe. Die Räume müssen so beschaffen sein, dass trotz Hundegebell keine öffentliche Ruhestörung auftritt.
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: Vielleicht hilft dir das ja weiter...
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: viele grüße
: Nora
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Hallo Nora!

Aus welchem Gesetzeswerk stammt der §4 ?

Grüße Jörg