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Kampfhunde-Entscheidung BVerwG

geschrieben von Holger(YCH) 
Kampfhunde-Entscheidung BVerwG
19. Januar 2000 06:02


Das Bundes-Verwaltungsgericht in Berlin entscheidet heute(Mittwoch 19. Januar 2000) über die Rechtmäßigkeit einer erhöhten Steuer für sogenannte Kampfhunde. Die Stadt Roßlau in Sachsen-Anhalt hatte den Halter eines Bullterrier zu 720 Mark im Jahr Steuer verknackt - statt normal 90 Mark. Der Hundehalter hatte vor dem OVG Recht bekommen - die Stadt hat beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin Revision eingelegt.

19. Januar 2000 11:04

Sagst Du uns dann auch hier bescheid, wie's ausgegangen ist ???

19. Januar 2000 12:21

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Pressestelle, die Du online erreichen kannst unter

[www.bverwg.de]

Sobald die Entscheidung zur Veröffentlichung rausgeht, gibt es dort eine Zusammenfassung für die Presse.

Viele Grüsse,

andreas

19. Januar 2000 17:22


Hi Leute!
Schlechte Nachrichten, die Rassenlisten sind zulässig und keine Verletzung des Grundrechts. Somit können wir damit rechnen, daß jede Gemeinde und Bundesland, etc. eine Rassenliste (nach Vorbild Bayerns ) einführt.
Else und Ute

20. Januar 2000 13:23

Hallo an alle,

: Der Hundehalter hatte vor dem OVG Recht bekommen - die Stadt hat beim :Bundesverwaltungsgericht in Berlin Revision eingelegt.

Leider hat sie "Recht" bekommen, wobei die Verwendung dieses Wortes mir unpassend vorkommt. Am schlimmsten finde ich die Passage in der Urteilsbegründung, daß die "subjektiven" Ängste der Bevölkerung "objektiv" diese Steuer rechtfertigen. Allgemein könnte man jetzt sagen, es muß gar kein sachlicher Hintergrund vorliegen, um eine VO oder ein Gesetz zu rechtfertigen. Es reicht, daß die Ängste (wer hat die bloß erzeugt und geschürt???) bei den Leuten vorhanden sind, unterstellt, daß die Sachlage eine andere ist.

Man sieht mal wieder: "Recht" und "Gerechtigkeit" sind nicht dasselbe!

Traurige Grüsse von Kirsten & Max

20. Januar 2000 23:05

Hallo Kirstin,

ähnliche wurde schon vor geraumer Zeit argumentiert:

Der Schäferhund sei im Bewußtsein der Bevölkerung "verankert" (was auch immer das heissen mag) und müsse daher nicht unter die exotischen Kampfhunde eingereiht werden, auch wenn er aufgrund objektiver Gefährlichkeit und Beisstatistiken eigentlich dazugehöre.

Leider fühle ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass unsere Obergerichte nicht selten Urteile fällen, wie sie polittisch benötigt werden.

Viele Grüße,

andreas