Hallo Nicole,
wende Dich an den Deutschen Tierschutzbund, Baumschulallee, Bonn, Tel.: 0228/604960. Dort bekommst Du bestimmt umfangreiches Material und Hilfestellung.
Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender von Menschen für Tierrechte, in Nagold, Tel.:07452/4995 oder 07452/3545.
Einzelheiten regeln die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer. In Baden/Württemberg muß ein Jagdschutzberechtigter zunächst versuchen, den des Wilderns verdächtigen Hund einzufangen. In mehreren Bundesländern soll dem Jagdschutzberechtigten die Befugnis zustehen, auch in Fallen (unversehrt) gefangene Hunde zu töten.
Dies war ein kurzer Auszug aus dem Buch "Rechtskunde für Hundehalter" erschienen im Paul Parey verlag, ISBN 3-490-04919-5.
Ich wünsche Dir viele, viel Glück und halte uns bitte auf dem laufenden.
Traurige Grüße
Sabine