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Kampfhundesteuer - das Original

geschrieben von Holger(YCH) 
Kampfhundesteuer - das Original
26. Januar 2000 14:39


26. Januar 2000


Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein


Gerichtsurteil über Kampfhunde bestätigt Wienholtz-Kurs
Innenministerium informiert Städte und Gemeinden
über die Möglichkeit einer höheren Steuer für Kampfhunde





Innenminister Ekkehard Wienholtz hat die Kommunen in Schleswig-Holstein
auf
die Möglichkeit einer erhöhten Steuer für so genannte Kampfhunde
hingewiesen. "Eine spürbar höhere Hundesteuer für bestimmte Rassen
unterstützt unsere Bemühungen, die Bevölkerung vor besonders gefährlichen
Hunden wirksamer zu schützen", sagte Wienholtz heute (26. Januar) in Kiel.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von den Gemeinden im
Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erhoben werden kann.

Der Minister begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus
der
vergangenen Woche. Danach können Städte und Gemeinden so genannte
Kampfhunde
höher besteuern. Wienholtz sieht in der Gerichtsentscheidung auch eine
Bestätigung seiner Vorschläge für ein Mustergesetz gegen besonders
gefährliche Hunde. "Wir haben für unseren Kurs eine höchstrichterliche
Absicherung erhalten", sagte der Minister.

Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass bei den so genannten
Kampfhunderassen gezielt solche Eigenschaften gezüchtet wurden, die die
Kampfkraft steigern. "Dieser Sachverhalt reicht für eine dem
Gleichheitssatz
entsprechende Differenzierung aus", heißt es in der Urteilsbegründung. Es
sei nicht willkürlich, wenn eine Gemeinde durch eine erhöhte Steuer darauf
Einfluss nehmen wolle, dass die Verbreitung von Hunden möglichst
eingedämmt
werde, deren Züchtungspotential für aggressives und gefährliches Verhalten
besonders geeignet sei. Der für Wienholtz entscheidende Satz jedoch
lautet:
"Wegen dieser 'abstrakten' Gefährlichkeit kommt es nicht darauf an, ob ein
einzelnes Exemplar nach den Umständen auch als harmlos eingestuft werden
kann."

Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war die
Hundersteuersatzung der Stadt Roßlau (Sachsen-Anhalt), die für folgende
Kampfhunde deutlich höhere Steuersätze festgelegt hat: Bullterrier,
Pit-Bull-Terrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge,
Mastin Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dogo Argentino, Römischer
Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu.

Wienholtz ist zuversichtlich, dass die Innenminister auf ihrer Konferenz
im
Juni ein Mustergesetz gegen gefährliche Hunde auf der Grundlage der
schleswig-holsteinischen Vorschläge verabschieden. Diese sehen vor, dass
gefährliche Hunde in drei Kategorien eingestuft werden. Zur ersten
Kategorie
gehören nur vier Rassen beziehungsweise Kreuzungen, bei denen die
Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird (American Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Fila
Brasileiro). Bei den Hunderassen der zweiten Kategorie können die Halter
die
Ungefährlichkeit ihrer Hunde durch eine entsprechende Prüfung nachweisen
(Bull Terrier, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Kaukasischer
Ovtscharka, Kuvasz). In die dritte Kategorie fallen Hunde, die sich
unabhängig von ihrer Rasse im Einzelfall als gefährlich erwiesen haben.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf ein generelles Zucht-, Handels- und
Importverbot sowie die Verpflichtung zur Kastration für bestimmte
Hunderassen vor und fordert einen Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis
-
einen so genannten Hundeführerschein - sowie eine
Pflicht-Haftpflichtversicherung für Halter von gefährlichen Hunden.



Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel.: 0431/988-3007, Telefax: 0431/988-3003
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