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Töten von Hunden

geschrieben von Mario(YCH) 
Töten von Hunden
03. Februar 2000 11:28

Hallo,
welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, bevor ein Hund getötet werden darf? Das Tierschutzgesetz lässt ja einiges im unklaren. Reicht es denn wirklich, das die Tötung von berechtigten Personen durchgeführt wird? Das hieße ja ich könnte, rein rechtlich gesehen, mit meinem kerngesunden Hund zum Tierarzt gehen und ihn einschläfern lassen. Gibt es da wirklich keine auflagen?

Viele Grüße
Mario


03. Februar 2000 12:08

Hallo Mario,

rein rechtlich gesehen ist das so. Niemand braucht eine besondere Genehmigung, um ein Tier zu töten oder töten zu lassen, außer der, daß es nur durch eine Person erfolgen darf, welche die nötige "Sachkunde" besitzt (z.B. Tierärzte, Metzger etc.).

Es wäre bestimmt auch schwierig, irgendeine Verordnung dafür zu erlassen, denn die Mehrzahl der Tiere, die in unserem Land getötet wird, wird ja für diesen "Zweck" gezüchtet (Schlachtvieh, Versuchstiere etc.). Die "paar" einzuschläfernden Heimtiere fallen da wohl kaum ins Gewicht.

Ich denke aber, es ist gar nicht so einfach, einen Tierarzt zu finden, der ein quietschfideles und kerngesundes Tier einschläfert, nur weil der Besitzer es leid ist. Und die wenigen unter ihnen, die das trotzdem tun, würden es bestimmt auch dann machen, wenn es irgendwelche Verordnungen diesbezüglich gäbe.

Viele Grüße

Antje

03. Februar 2000 13:05

Hallo, Mario !
Soviel ich weiß und im Unterschied zu Antje hat mir mal ein Tierarzt gesagt, daß gesunde Tiere , die auch keien Verhaltensauffälligkeiten zeigen , nicht eingeschläfert werden dürfen. Wir hatten so eine Fall nämlich mal vor längere Zeit, und dort haben die Tierärzte ausdrücklich gesagt, daß sie das nicht dürfen. Solch ein Tier muß dann ins Tierheim. Der Fall damals war, daß das Herrchen gestorben war, der Hund quietschfidel und jung, und die "Erben" das Tier einschläfern lassen wollten, zum einen , weil sie selber es nicht behalten konnten und zum anderen, weil sie ihm Tierheim usw. ersparen wollten (das ist jetzt nicht meine Meinung gewesen !). Genauso beim vom Ordnungamt beschlagnahmten Tieren (so gestern geschehen in der Nachbarschaft). Diese Tiere kommen für 5 Wochen ins Tierheim (sind Pferde), in der Zeit kann der Eigentümer sie auslösen bzw. verkaufen und damit die Futterkosten begleichen. Danach gehen sie in den Beitz des Tierheims über und werden verkauft. Eingeschläfert werden sie auf keinen Fall , da sie weder krank noch sonst wie auffällig sind. Richtig ist, daß sie strafrechtlich als Sache gelten, dem gegenüber steht jedoch das Tierschutzgesetz, an das sich der TA halten muß.
Liebe Grüße, Amelie

03. Februar 2000 15:27

Hallo Amelie,

daß bei einem unbequem gewordenen Tier immer die Diagnose "Verhaltensauffälligkeit" gestellt wird, davon bin ich eigentlich ausgegangen. Die häufigste Begründung in so einem Fall ist wohl, daß der Hund ein Kind bedroht oder gebissen hat (was ja in der Regel nicht nachprüfbar ist). Trotzdem kenne ich keinen Tierarzt, der deshalb sofort einen Hund einschläfern würde.

Viele Grüße

Antje

03. Februar 2000 23:25

Hallo Mario,

meines Wissens gibt es im Tierschutzgesetz genaue Vorschriften zum Töten eines Tieres.
Ohne medizinische Indikation darf auch kein Fachmann ein Tier töten. Außerdem muß es mit bestimmten Medikamenten geschehen, die einen schnellen, schmerzlosen Tod garantieren.
Somit ist auch das töten von Hunden im Tierheim, das Töten von überzähligen oder fehlgezeichneten Welpen und gesunden Hunden verboten.
Bei uns im Tierheim gab es mal solchen Fall und da haben Tierschützer betreffenden Arzt wohl angeschissen.
In welcher Weise sich Tierärzte daran halten ist eine andere Sache. Aber wer interessiert sich schon wirklich für das Tierschutzgesetz !!!

Viele Grüße

Susi

04. Februar 2000 06:16

Hallo Susi,

: Ohne medizinische Indikation darf auch kein Fachmann ein Tier töten. Außerdem muß es mit bestimmten Medikamenten geschehen, die einen schnellen, schmerzlosen Tod garantieren.

Ist das so sicher? Wenn ich ein Pferd töten lasse (egal ob durch die Spritze oder den Bolzenschußapparat) hat noch niemals nie einer nach der medizinischen Indikation gefragt!

Viele Grüße

Antje