hi,
das ist leider richtig. wie unten schon erwaehnt, koennte es der hund eines jagdkollegen sein und den schiesst man nicht so einfach ab. spassig(meine ironie) ist auch, das ein ausgebildeter jagdhund wildern darf. jagdrecht steht leider vor tierrecht und unsere jaegerschaft hat eine sehr grosse lobby, von schiessenden doktoren und rechtsanwaelten, etc. . hier wird sich wohl so schnell nicht viel aendern.
ich war sehr erschrocken wie schwammig und schlecht das tierschutzgesetz ausgearbeitet ist, als ich mich damit auseinandersetzen musste.
noch schizophrener ist der vergleich von jagd und tierschutzgesetz.
aber mach doch auch mal diesen vergleich, es ist erschreckend
gruss joerg