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KampfhundeVO" - Länder angebl. einig"

geschrieben von Juliane(YCH) 
KampfhundeVO" - Länder angebl. einig"
12. Februar 2000 10:57

Hi,

habe gerade im Radio (FFH) gehört, dass die Länder sich weitgehend einige im Vorgehen gegen Kampfhunde sein. Danach soll es folgende Auflagen geben:

Die Hunde müssen eine Gehorsamsprüfung auf Kosten des Besitzers abgelegt haben

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein

Wer vorbestraft ist darf einen solchen Hund nicht führen

Hört sich für mich wie eine gute Sache an (sollte nur ohne den Ausdruck "Kampfhund" eingesetzt werden) und könnte meiner Meinung nach gerne auch auf Rotti, Dobermann, Schäferhund und Co angewendet werden.

Was haltet Ihr davon? Weiss einer genaueres zu dieser Sache?


Gruss Juliane



12. Februar 2000 11:55

Hallo Juliane,

fast jedes Bundesland hat seine eigene Gefahrhundeverordnung. Diese sind teilweise sehr unterschiedlich.
Hundeverordnungen sind eigentlich Ländersache und ich glaube kaum, daß die Bunderegierung in nächster Zeit einen allgemein gültigen Gesetzentwurf vorlegen wird.
Ansonsten ist es meiner Ansicht nach Diskriminierung, wenn nur bestimmte Halter von bestimmten Rassen diese Auflagen bekommen. Da die Rasselisten auf keiner sachlichen Grundlage beruhen, sollte es eigentlich unmöglich sein, solche einzuführen.
Aber wenn man nicht rassistisch gegenüber Menschen sein darf, ist mans halt gegenüber Hunden. IRGENDEINEN Sündenbock braucht man ja...

Bis dann

Franziska

12. Februar 2000 12:02

:Hallo Juliane,

hab selbiges gerade auf Antenne Bayern (beim Einkaufen) gehört, wobei da schon wieder Rassezugehörigkeiten genannt wurden (hier: Mastino und Pitbull).

Weiterhin wurde der Zusatz gemacht, daß nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig ist, sondern der Halter auch nicht psychisch krank etc. sein darf.

Alles in allem finde ich es gut und eine Haftpflichtversicherung sollte generell für JEDEN Hund Pflicht werden - schließlich geht es hier nicht nur um Bißverletzungen etc. und der Halter haftet normalerweise ja mit seinem Privatvermögen und hat er keins ist er schön aus dem Schneider.

Schade finde ich, daß man nicht von jedem Hundehalter eine Gehorsamsprüfung verlangen kann!!! Hätte ich mich heute morgen gefreut: War mit Bär 2 Stunden gassi (dachte um 7:30 läuft mir wenigstens nicht wieder jeder Samstagshundehalter über den Weg), schießt plötzlich eine Schäferhündin aus der Wohnung (kein eingezäunter Garten) auf uns zu - macht ein riesen-Getöne (die Terassentür fiel wieder ins Schloß, ohne daß sich überhaupt einer drum gekümmert hätte, warum die Hündin bellt ohne Ende,......

Die Dame hat uns dann auch den ganzen Gassi-Weg verfolgt: Hat scheinbar auch keinen gekümmert - Bär fand´s klasse (mit Üben war dann allerdings nichts) und als wir wieder am Grundstück angekommen sind (wohlgemerkt 2 Stunden später) hat sie noch immer keiner vermißt: Im Gegenteil auf mein Klingeln hin öffnete noch nicht mal jemand. Der Nachbar hat sie dann derweilen zu sich genomen und gemeint, daß es da schon seit Jahren so abliefe - toll nicht???

Liebe Grüße,
Me & Bär

12. Februar 2000 15:16

Hi Franziska,

: fast jedes Bundesland hat seine eigene Gefahrhundeverordnung. Diese sind teilweise sehr unterschiedlich.
: Hundeverordnungen sind eigentlich Ländersache und ich glaube kaum, daß die Bunderegierung in nächster Zeit einen allgemein gültigen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Es ist wirklich so, daß sich die Innenministerkonferenz seit einiger Zeit mit dem Thema beschäftigt, damit eine einheitliche Regelung geschaffen wird und die Kleinstaaterei endlich ein Ende hat. Allerdings war bisher immer von einem Termin im Frühjahr die Rede.

Ich könnte mir vorstellen, daß der eifrige Innenminister Wienholtz aus Schleswig-Holstein mit Blick auf die ins Haus stehenden Landtagswahlen die Sache etwas beschleunigt hat. Es hört sich aber so an, als habe er seine teilweise äußerst abstrusen Ideen nur sehr begrenzt einbringen können.

Viele Grüsse von Kirsten & Max

13. Februar 2000 03:11

Hallo!


: ...
: Weiterhin wurde der Zusatz gemacht, daß nicht nur ein polizeiliches
: Führungszeugnis notwendig ist, sondern der Halter auch nicht psychisch
: krank etc. sein darf.
: ...

Das ist ja wohl sehr daneben.
Was hat z.B. eine Phobie mit der Eignung als Hundehalter zu tun, wenn es
nicht grade eine Kynophobie o.ae. ist?

Soll es zur Rasseliste dann auch noch eine Krankheitsliste geben?
Wie soll sowas realisiert werden? Genuegt es, bisher nicht aufgefallen
zu sein oder muss man dann zum Psychiater tappen und - am besten auch
noch auf eigene Kosten - ein Gutachten anfertigen lassen?

Tharin

13. Februar 2000 07:12


hallo juliane!!


: Die Hunde müssen eine Gehorsamsprüfung auf Kosten des Besitzers abgelegt haben
finde ich super!

: Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein
auf jeden fall!

: Wer vorbestraft ist darf einen solchen Hund nicht führen.
da bin ich mir schon nicht mehr so sicher! wen du das finanzamt betrügst bist du auch evtl. vorbestraft. ich bin der meinung das man da schon unterschiede machen sollte!

: Hört sich für mich wie eine gute Sache an (sollte nur ohne den Ausdruck "Kampfhund" eingesetzt werden) und könnte meiner Meinung nach gerne auch auf Rotti, Dobermann, Schäferhund und Co angewendet werden.
da muss ich dir auf jedenfall widersprechen!
unser sam ist ein rotti(mix - sieht aus wie ein reinrassiger rotti - bloss ist er die sparversion, bisserl kleiner und bisserl weniger gewicht) und wir haben schon genug mit vorurteilen zu kämpfen:
"letzten´s hab ich in der bild gelesen...!" - "hast du exklusiv gesehen...!!??" - "gestern, in explosiv, da war...!!!"
wir gehen mit ihm in die hundeschule (ein dreifaches hipp hipp hurra auf petra führmann!), ich lese bücher über hunde, übe täglich mit ihm und er könnte meiner meinung nach diese prüfung abhalten. er hat sogar eine haftpflichtversicherung!! hm, jetzt kommt der springende punkt. stell dir vor, ich verursache einen unfall (auto). ein mensch kommt zu tote, ich werde verurteilt (indizien und sachverhalt mal weggelassen). bis du dann der meinung das ich auf jedenfall meinen rotti abgebenmuss?? oder muss ich dann ihn an mein freundin/frau verkaufen, da diese ja nicht vorbestraft ist??
das andere ist man sollte auch berner senne, dalmatiner, boxer, dackel (jeder art), pudel, schnauzer, malamuten, husky, doggen, terrier, cocker, goldies, labrador, pekinese..... usw in die verordnung nehmen. wenn schon rotti, dobi und schäferhund, dann auch die anderen!! die können auch beissen und müssen normalerweise aufgrund ihrer prüfung ihrem vorbestraften herrchen folgen!!!
- jetzt mal im ernst!!! - ich bin der meinung, und das würde ich sofort machen: Leinenpflicht und maulkorbzwang in der stadt, und das geltend für jede hunderasse und auch für nicht vorbestrafte hundehalter!
alles ander ist für die "katz"! :-)
viele liebe grüsse
Steffen..