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Hunde erschossen - Jagdgesetz in Bayern?

geschrieben von Alex(YCH) 
Hunde erschossen - Jagdgesetz in Bayern?
17. Februar 2000 21:13

Heute hat uns ein junger Mann zwei tote Hunde in die Tierarztpraxis gebracht, die von einem Jäger erschossen wurden. Der eine (Labradormix) war von Schrotkugeln durchlöchert wie ein Sieb, der andere (Schäfermix) war mit einer größeren Waffe von vorne in die Brust geschossen worden. Der Jäger hat die Hunde, die beide Halsbänder und Steuermarken trugen im Wald verscharrt.
Der Besitzerwar ziemlich durch den Wind und den genauen Vorgagn konnten wir nicjt rausfinden, weil er zu verwirrt war...
Die Hunde hatten sich ca. 500 Meter vom Haus (Alleinlage, Nahe am Wald) entfernt. Der Besitzer hat sie gesucht und ist dann wohl auf den Jäger getroffen, der ihm nach bitteln und betteln dann gezeigt hat, wo er die Hunde vergraben hat.
Meine Frage nun: wo finde ich im Internet was über die Rechtssprechung in solchen Fällen bzw. wer kennt sich aus mit dem Jagdrecht in Bayern ?
In einem meiner Bücher steht, daß der Hund erst geschossen werden darf, wenn er nachweislich gewildert hat ( in Bayern). Wer weiß Rat ? Ich würde dem jungen Mann gerne sagen, ob er eine Chance hat gegen den Jäger vorzugehen oder nicht. Danke, Alex




17. Februar 2000 22:23

Hallo alex!
wir wohnen in einem kleinen ort in der nähe von aschaffenburg. genauer gesagt obernburg (da wohnte ich bei meinen eltern), erlenbach am main (da wohne ich jetzt mit meiner freundin). das ist unterfranken (bayern).
ich kann dir leider nichts zur rechtslage sagen, erzähle aber aus meiner erfahrung!:
in obernuburg haben wir einen jäger der jedem hundebesitzer den er im wald trifft sagt, das wenn der hund nicht an der leine im wald läuft, das er schiesst. ich weiss auch aus erzählungen andere hundebesitzer das dies schon häufig vorgekommen sein muss. der extrem fall war, ein mann ist mit seinem hund spazieren gegangen und der hund war NICHT an der leine. sie sind beide auf eine lichtung gekommen die an eine schonung angrenzte. diese schonung war eingezäunt zur aufzucht von nadelbäumen. der hund schnupperte an dem eingang zu dieser schonung (der eingang war nicht geschlossen). als der hund ein paar schritte in die schonung gegangen war, wurde er von diesem jäger erschossen. war ein riesen grosses thema von uns, aber soviel ich weiss ist da gerichtlich nichts passiert. das zu meinem heimatort.
in erlenbach, wo ich jetzt mit meiner freundin wohne, steht sogar am eingang des waldes (sag jetzt mal eingang, mir ist nichts anderes dafür eingefallen) ein schild. auf diesem schild steht erst einmal das man den wald verlassen soll wie man ihn vorgefunden hat und!! das man seinen hund an der leine lassen soll, sonst wird von der schusswaffe gebrauch gemacht!!!!
dies ist das was ich dir aus meiner erfahrung erzählen kann, wie es gesetzlich aussieht kann ich dir beim besten willen nicht sagen, aber ich denke mir mal das der jäger "richtig" gehandelt hat!!! (für ihn jedenfalls!!).
so was ist zwar schlimm aber es immer wieder vorkommen. ich trauere dann immer den meldungen im forum nach, in denen gesagt wird wie nett und vorbildlich doch die jäger sind.
viele liebe grüsse
Steffen..


18. Februar 2000 00:10

Hallo Alex,

auch ich kenne das Bayerische Jagdgesetz nicht, aber wenn der Jäger Zeit hatte, die Hunde zu verscharren, ohne dass es jemand gemerkt hat, dann waren die Hunde schon eine Weile nicht unter Aufsicht, und dann kann er immer behaupten, der Hund hätte gewildert. Im Notfall wird er noch einen Kollegen finden, der das bestätigt.

Zu klären wäre allenfalls noch, ob es der Revierförster war oder nur ein Jäger. Dann wäre noch zu prüfen, ob er das Tier im Wald verscharren durfte oder ob er es zu einer Tierverwertungsgesellschaft hätte bringen müssen. Damit könnte man ihn ärgern, aber mehr auch nicht.

Ich persönlich würde diesem netten Herren auf meine Art zeigen, was ich von ihm halte, Gesetz hin oder her. Es ist halt immer ein Frage der Verhältnismässigkeit, natürlich. Denn eigentlich hat ein Hund wirklich nichts im Wald zu suchen, schon gar nicht in dieser Jahreszeit! Wenn der Hund aber zu einem freistehnden Haus im Revier gehört, dann muss man davon ausgehen, dass der Jäger/Förster den Hund gekannt hat und ihn mutwillig erschossen hat. Und es ist verdammt schwer zu klären, ob es berechtigt war oder nicht!

Aber im Grunde kommt bei so einer Sache ausser noch mehr Ärger und Frust nichts bei raus. Traurig aber wahr!

Gruss

Stephan

18. Februar 2000 08:00

Hallo Stephan,

entschuldige bitte die doofe Frage, aber hast Du Ahnung in welcher Jahreszeit es am "gefährlichsten" im Wald für den Hund ist? Gibt es da genaue Zeiten, in denen der Wald tabu ist?


Schöne Grüße
Steffi

18. Februar 2000 10:03

Hey Alex,

ich kenne das bayrische Jagdrecht nicht, aber ich denke, daß man dagegen chancenlos ist. Ein Hund hat sich nicht ALLEINE 500 Meter vom
Haus zu entfernen, wenn dort ein Waldgebiet ist und wenn dann dieses noch gerade z. B. Tollwutgebiet ist, ist man dagegen chancenlos. Du kannst etwas ausrichten, wenn Du beweisen kannst, daß der Hund nicht gewildert hat. Da aber keiner dabei war, wird das wohl nicht zu beweisen sein (lt. unserem Jagdrecht hier in NRW!). Bei uns sind schon KATZEN im Feld abgeschossen worden, die "nur" 100 Meter vom Haus entfernt waren und von einem Waldgebiet etc. kann man wirklich nicht reden. Es ist eine sehr kleine "Jagd", umringt von Wohngebieten. Der Jäger ist berechtigt, den Hund selbst in Deinem Dabeisein abzuschießen, wenn er etwas hinterherläuft und er der Meinung ist, daß der Hund nicht mehr unter dem Einfluß des Hundeführers steht. Ich würde beim zuständigen Forstamt oder beim Ministerium für Landwirtschaft anrufen und mich da mal erkundigen und nach den Paragraphen verlangen. Oder wenn der Jäger nicht selbst der Pächter ist, mal den Pächter der Jagd ansprechen.

Viele Grüße
Bianca

18. Februar 2000 10:05

Jagdgesetz in Bayern!
Auch ich denke, dass man gegen diesen Jäger kaum etwas unternehmen kann, weil er die Hunde geschossen hat.Wenn sie wirklich gewildert haben, hatte er gar keine andere Wahl.Hast Du schon mal ein gewildertes Reh gesehen, das im Sterben liegt?Andererseits finde ich es sehr verdächtig, das er die Hunde einfach verscharrt hat.Das klingt schon nach einem Hundehasser und das ist gefährlich für weitere Hunde.Denn normalerweise kann er doch bestimmt die Besitzer wildernder Hunde sogar noch anzeigen!Wenn er die Hunde verschwinden lässt, erfahren die Besitzer ja nicht mal, dass Ihre Tiere gewildert haben.Im Internet gibt es übrigens eine angeblich(ich habe sie noch nicht gelesen) neutrale Seite zum Thema Jagd und Gesetze, auch unter den Stichworten Bundesjagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung gibt es weitere Informationen.Gruss Nicki