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Wer haftet?

geschrieben von Melanie(YCH) 
Wer haftet?
18. Juni 2003 13:05

Mein Schäferhund ist ausgebüchst und wurde von 2 angeleinten Rottweilern sehr tief in den Hals gebissen. Obwohl die 2 Hunde der Frau angeleint waren und meiner abgehauen ist, dürfen die aber nicht beißen oder sehe ich das falsch?? Kann man hier irgendwo im Netz solche Urteile oder ähnliches nachlesen??? Es geht mir ebenfalls um die Tierarztkosten und darum, dass die Hunde auch wahrscheinlich andere Hunde oder gar Kinder anfallen!
Vielen Dank


18. Juni 2003 13:16

: Mein Schäferhund ist ausgebüchst und wurde von 2 angeleinten Rottweilern sehr tief in den Hals gebissen. Obwohl die 2 Hunde der Frau angeleint waren und meiner abgehauen ist, dürfen die aber nicht beißen oder sehe ich das falsch?? Kann man hier irgendwo im Netz solche Urteile oder ähnliches nachlesen??? Es geht mir ebenfalls um die Tierarztkosten und darum, dass die Hunde auch wahrscheinlich andere Hunde oder gar Kinder anfallen!
: Vielen Dank
Hi
kann ich mir nicht vorstellen das die Frau mit den angeleinten Hunden haften soll ,die hatte doch ihre Hunde unter Kontrolle. Man weis ja auch nicht wie deiner reagiert hat.
Das man direkt sagt, die würden auch andere Hunde und Kinder anfallen finde ich einwenig überdreht ( weil man war ja nicht dabei )
bin mal gespannt was die anderen schreiben
gruß andrea


18. Juni 2003 13:14

Hi,

generell haftet der Hundehalter für alle Schäden die sein Hund verursacht. Allerdings gibt es da Ausnahmen. Wenn z.B. bei Euch (in Bremen ist das so) auf öffentlichen Wegen generell Leinenzwang herrscht, muß die Frau sicher nicht haften. Schließlich hast Du Deinen HUnd unbeaufsichtigt herumlaufen lassen (ob absichtlich oder nicht, spielt keine Rolle). Und ich denke da wirst Du auch nicht dran vorbeikommen: Dein HUnd war unbeaufsichtigt. Zwar haben die anderen zugelangt, doch sicher erst weil Deiner ihnen zu nahe gekommen ist. Zu einer Gefahr müssen die Hunde deshalb nicht werden. "Angefallen" wird allenfalls (von angeleinten Hunden) wer diesen zu nahe kommt. Und da hat DEiner schlicht Pech gehabt, würde ich sagen. Urteile kann ich Dir leider keine nennen, denke aber das der Fall ziemlich klar ist.

lg
Kathi

18. Juni 2003 14:11

Hallo Melanie !

Ist wohl grade erst passiert, oder?
Liest sich jedenfalls so.

Tut mir leid, aber ich glaub auch nicht, dass du da auf
"Schadenersatz" hoffen kannst.
Die Rottis waren angeleint und damit ist die Halterin auf der sicheren Seite.

Warum sie deinem Hund so zugesetzt haben weiß man nicht, und das sie jeden anderen Hund oder gar Kinder auch angreifen würden, ist wohl etwas vorschnell unterstellt.

Wie gesagt, hört sich nach eben erst passiert an.
Beruhig dich erst mal und mach dir dann in Ruhe Gedanken darüber, was da abgelaufen ist.

lg und gute Besserung ans Hundi
anja


18. Juni 2003 15:34

Hallo Melanie,

rein von meinem Rechtsempfinden her würde ich sagen, daß Du Deine TA-Rechnung mal lieber selber trägst. Ich zumindest würde das tun....

Dein Hund ist ohne Beaufsichtigung herumgelaufen, nicht die beiden Rottweiler. Möglich, daß Dein Hund sogar mit den beiden gestänkert hat. Sein Pech, daß er dabei an zwei Hunde geraten ist, und sein Pech, daß diese stärker waren. Das Größen-/Kräfteverhältnis hätte auch umgekehrt wein können, wenn Dein Schäferhund z.B. auf einen angeleinten Dackel gestoßen wäre, und dann hätte der Dackel den Siebener im Fell, nicht Deiner, und Du hättest vielleicht gesagt "Das hat er aber noch nie gemacht...".

Hunde verstehen sich nicht immer untereinander, und u.a. das ist ein Grund, warum man den seinen nicht ungefragt zu anderen Hunden laufen lassen soll, egal ob diese angeleint sind oder nicht. Passiert einem dabei mal ein Fehler, sollte man sich zuerst mal danach fragen, in wie weit man selbst Schuld ist an der Sache und nicht gleich mit Recht und Gesetz daherkommen. Wir Hundehalter sollten uns in erster Linie untereinander vertragen. Hast Du im übrigen überhaupt schon mal mit den Haltern der Rottweiler gesprochen?

Viele Grüße

Antje

18. Juni 2003 15:51

Hallo Melanie,

tut mir leid für dich und deinen Hund, aber du bist verantwortlich dafür, dass Hund nicht ungefragt zu anderen Hunden hinrennt. Schließlich ist er dir ausgebüchst und die Rottweiler waren angeleint.
Ich fände es nicht okay von dir, wenn du versuchst auf dem Rechtsweg
Schadensersatz zu erhalten oder der Hundehalterin anderweitig Ärger zu bereiten. Wäre dein Hund nicht hingerannt, hätte es keine Keilerei gegeben.

Im übrigen brauchst du nicht nach Urteilen suchen, da ein anderes Gericht nicht an diese Entscheidung gebunden wäre.

Mein früherer Rüde ist übrigens auch einmal angeleint von einem Rottweiler attackiert worden und hat sich heftig gewehrt. Ich habe dann versucht die TA-Kosten des Rottweilers über meine Versicherung zu regulieren. Dies wurde aber mit dem Hinweis auf diese Konstellation abgelehnt. Ich hab dem Besitzer ein gutes Fläschen Roten und dem Hund einen Ochsenziemer vorbeigebracht und wir konnten uns danach weiterhin in die Augen schauen.

Versuch doch einmal mit der Besitzerin zu sprechen.

Gute Besserung,
Stefan