Hallo Stefan!
Die Dame hat mir am Telefon mal eben den Brief vom Jäger an die Gemeinde diktiert:
:Betreff hundehaltung der Gemeindebürgerin Frau ...
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Ich ersuche Sie hiermit anzuordnen, den Hunden von Frau... die Pflicht des Beißkorbtragens im Gemeindebreich und der Gemarkung .... aufzuerlegen.
Begründung:
Frau... hat ihre vier Wolfshunde (Anmerkung von Mir: Mutterhündin ist aus der Mongolei, handaufgezogen, war in Welpenstunde und Spielstunde, ist sozial kompetent. Ihre drei Jungen sind erwachsen, ebenfalls gut sozialisiert. Beim Schildern des Falles erinnerte ich mich, dass ich die Dame schon von früher kannte) mongolischer Abstammung, die offensichtlich noch nicht genügend domestiziert und überaus aggressiv sind, nicht hinreichend in ihrer Gewalt. Sie führt zwar oft einen Teil der Hundemeute gemeinschaftlich an der Leine, läßt sie aber abwechselnd frei laufen. Hierbei kommt es häufig zu Begegnungen mit anderen Hundehaltern, die im Rahmen der Verkehrssicherungpflicht ihre Hunde ordnungsgemäß an der Leine bewegen und dann von den Hunden von Frau... angegriffen werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass auch die Hundebesitzer, die ihre Hunde bei solchen Angriffen schützen wollen, sich selbst größter Gefahr aussetzen, verletzt zu werden. Diese Gefahr geht auch von den angeleinten Hunden von Frau... aus, die in der Gruppe dem sog. "Leinensyndrom" unterliegen. Das ist nicht nur mir mit meiner angeleinten Jagdhündin widerfahren, sondern auch anderen Gemeindebürgern. Meines Wissens sind Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister...., solche Fälle bereits zur Kenntnis gebracht worden. Darüber hinaus darf ich anführen, dass die Hunde von Frau... am Abend des 19. Mai 2003 über einen längeren Zeitraum ein hochtragendes Reh in der Germarkung... gehetzt haben. Hierfür sind Zeugen vorhanden. Im Wiederholungsfalle werde ich nicht mehr von Fahrlässigkeit, sondern von Vorsatz und somit von bewußt in Kauf genommener Tierquälerei ausgehen.
Zur Verhinderung ernster jagdlicherer Konsequenzen, vor allen Dingen aus Gründen der Sicherheit der Bürger bitte ich die Gemeinde um Anordnung des Beißkorbzwanges im vorliegenden Fall.
Mit freundlichen Grüßen
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Soweit das Schreiben. Die Dame sagte mir, dass es mal eine Zwischenfall gegeben habe, als sie mit der Mutterhündin und den damaligen Junghunden spazieren ging und eine Joggerin direkt durch die Jungen lief. Die Mutter sprang auf die Joggerin zu, die den Arm hochriss. Die Hündin zwickte sie in den Arm, allerdings ohne den Stoff des dünnen T-Shirs oder die Haus zu verletzen. Es waren aber zwei kleine blaue Flecken zu sehen. Die Joggerin wollte die Sache eigentlich auf sich beruhen lassen, aber ihr Mann sah damals die Gelegenheit, die Sache aufzubauschen und sie anzuzeigen. Das Gesundheitsamt (ich vermute mal, es war der Amttierarzt) kam daraufhin zu Frau... und stellte fest, dass die Hunde keine Aggressivität zeigen, nicht über den Zaun springen und keinerlei Gefahr für die Bürger darstellen. Der Vorfall ist ca. 2 Jahre her.
Zur Rehhatz gibt es einen Bauern als Zeugen. Der Mann, mit dessen Hund die Hundegruppe dann spielte, statt dem Reh weiter hinterher zu rennen, hat kein Reh gesehen. Der Jäger selber kennt den Vorfall nur vom Hörensagen.
Die Dame ist der Gemeinde geboren und lebt schon ihr ganzes Leben dort. Ich schätze sie auf Mitte 50. Sie muss jetzt der Gemeinde gegenüber reagieren, weil der Maulkorbzwang in der nächsten Sitzung besprochen werden soll. Im Gemeindebereich herrscht ein allgemeiner Leinenzwang, an den sie sich schon aus Gründen der Sicherheit für die Hunde immer hält. Aber 100 Meter hinter dem letzten Haus ist der Leinezwang aufgehoben.
Was meinst Du? Ich finde, sie sollte sich schleunigst einen Anwalt suchen. Kennst Du einen guten im Raum München, der sich mit solchen Fällen auskennt?
Ciao, Franziska und Katia