Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Urteil zu E-Geräten liegt vor

geschrieben von andreas(YCH) 
Urteil zu E-Geräten liegt vor
30. Juni 2003 07:06

Hallo zusammen,

das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen liegt mir nun vor. Da sich das Gericht auf neun Din A 4 Seiten mit der Zulässigkeit der Verwendung von E-Geräten befasst hat, werde ich die Entscheidung einscannen und im Laufe der nächsten Tage einen upload vornehmen.

Sofern sich andere Gerichte in den jeweiligen Einzelfällen der Entscheidung anschließen, dürfte das das Aus für E-Geräte sein, nicht zuletzt weil damit jedem Anwender im Falle einer Anzeigeerstattung die Verhängung von Geldbußen droht.

Zweierlei Dinge sind zu beachten:

1) Die Entscheidung bezog sich auf die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen, wo über das Tierschutzgesetz hinaus ein Erlaß des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft existiert, der den Einsatz von E-Geräten verbietet.

2)Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass, so wörtlich, "der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Hundeerziehung grundsätzlich verboten ist und auch nicht im Ausnahmewege -etwa bei nachgewiesener Sachkunde- erlaubt werden kann".

Die Argumentation beider Seiten folgte im wesentlichen der auch hier im Forum bereits erfolgten entgegengesetzten Auffassungen. Gegenstand des Verfahrens war ein Hundeausbilder, der mittels der aktuellen Geräte der Fa. Innotek Hundeausbildung betrieb.

Der Hundeausbilder hat im vorliegenden Fall zudem sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.

Viele Grüße,

andreas


03. Juli 2003 15:32

Hallo Andreas,


: Sofern sich andere Gerichte in den jeweiligen Einzelfällen der Entscheidung anschließen, dürfte das das Aus für E-Geräte sein, nicht zuletzt weil damit jedem Anwender im Falle einer Anzeigeerstattung die Verhängung von Geldbußen droht.

Ich will es hoffen. Warte gespannt auf das Upload. Danke schon mal im Voraus.

LG
Flocke