Hallo Heidi.
Wenn die Dogge bereits mehrfach auffällig war, hat das denn noch niemand dem Ordnungsamt gemeldet? Hat die Dogge noch keinen Leinen- und Maulkorbzwang?
Wenn die Behörde das anordnet, dann ist völlig wurscht, ob dem Besitzer das passt!
Also, wenn die Dogge behördlicherseits Leinenzwang hat, dann muss die Versicherung den ganzen Schaden tragen.
Wenn nicht, dann leider nur halbe-halbe, weil beide Hunde frei waren, dass ist dann nun mal die restliche "Tier-gefahr" und legitim, dass die Versicherung nicht voll zahlt.
Aber jedenfalls kann ich Euch nur raten, den Doggenbesitzer beim Ordnungsamt anzuzeigen mit dem Verlangen, dass die Dogge einen Wesenstest machen muss und bis auf Weiteres Leinen- und MK-Zwang bekommt.
Denn von diesem Hund scheint ja wirklich eine Gefahr auszugehen.
Welches Bundesland ist denn betroffen?
In NRW würde dieser Hund nach dem Vorfall als "gefährlicher Hund" gelten und lebenslang MK- und Leinenzwang haben.
Wenn den Besitzer der Dogge noch niemand angezeigt hat, verstehe ich nicht, warum.
Gruß
tessa