Hallo zusammen!
Da ich von den jährlich zu wiederholenden Kombiimpfungen nicht mehr überzeugt bin, würde ich meinen Hund gerne schonender Impfen lassen, also Titerbestimmung und dann je nach Bedarf einzeln auffrischen. Laut Tierheilpraktikerin kann es dann sein, dass eine Tollwutimpfung mehrere Jahre anhält. Ich wohne allerdings auf dem Land, gehe oft in Wald und Feld spazieren. Ich habe meinen Hund zwar sehr gut unter Kontrolle, was ist aber, sollte er doch mal in einen Wildunfall verwickelt sein mit einem Tier, das Tollwut hat. Ich habe mal gehört (weiss allerdings nicht, ob das der Wahrheit entspricht), dass der Amtstierarzt den Hund enteignen und einschläfern kann/muss/darf, wenn der Verdacht auf Kontakt mit Tollwut besteht und ich nicht nachweisen kann, dass mein Hund eine alle Jahre aufgefrischte Impfung hat. Könnte ich in so einer Situation auf den hohen Titer im Blut verweisen oder wäre das dann irrelevant??
Wie sieht die rechtliche Situation in so einem Fall aus?