Hallo!
: Und nun zum Hundeführerschein! Wer ist denn der Meinung, daß der
: Hundeführerschein, wie er zur Zeit üblicherweise praktiziert wird,
: besagt, daß der Hund "gesellschaftsfähig" ist??? Ich finde, diese Art
: von Hundeführerschein besagt rein gar nichts, was die Sozialisierung
: oder das Verhalten des Hundes eigentlich ausmachen sollte.
Vor allem besagt ein nicht bestandener Hundefuehrerschein, in welchem
Freifolge vom Hund verlangt wird oder ruhiges Abliegen ohne Besitzer in
Sicht, nicht, dass der Hund anderen zur Gefahr wird.
Und diese Einschaetzung ist doch das, was der Fuehrerschein eigentlich
leisten soll.
Wird er m.E. aber nie koenen, solange der Hund bzw. dessen Gehorsam ge-
prueft wird. Vielmer kommt es auf die Verantwortung des Besitzers an.
Ein aggressiver Hund, der aber mit Maulkorb/Leine (vorausgesetzt,
Besitzer kann ihn damit halten) unterwegs ist, ist doch keine Gefahr
fuer andere - ausser vllt. sie bekommen vor Aufregung einen Herzinfakt.
Aber nach diversen angestrebten Verordnungen sollen diese Hunde - sofern
sie das Pech haben einer bestimmten Rasse anzugehoeren - nicht mehr
gehalten werden koennen - egal wie nun ihr Verhalten beim Besitzer
zuhause aussieht.
Wie hat man sich dann auch eine "Resozialisierung" vorzustellen?
Ueber Nacht?
: Das Problem sind doch die Beißunfälle. O.k., dann mache ich mit meinem
: Hund die Prüfung, den Stadtteil (angeleint) und den Übungsteil auf dem
: Hundegelände. Wer kann denn da garantieren, daß der Hund außerhalb
: nicht anders reagiert??? Was belegt denn diese Art von
: Hundeführerschein?
Wenn du ihn betsanden hast m.E. schon etwas ueber den Gehorsam deines
Hundes. Hast du es aber geschickt angestellt, hast du genau an diesen
Stellen geuebt. Zu ortsbezogenem Lernen gibt es einen feinen Link zu
einem Text von Marrtin (+Mirko), s.u.
: Vielleicht sollte man sich mal mit ein paar Interessierten
: zusammensetzen und unserer "klugen" Regierung ein Gutachten vorlegen,
: wie es vernünftiger und realistischer laufen könnte!
Das ist die Krux. M.E. kann man die Verantwortungs, die ein
Hundebesitzer an den Tag legt, und die ja sehr entscheidend fuer die vom
Hund ausgehenden Gefaehrdung ist, nicht in einem "Fuehrerschein" im
Voraus abdecken. Oder sollte man gleich noch ein psychologisches
Gutachten ueber den Halter anhaengen? ;
Also muss leider erst eine Beschwerde vorliegen, bei der eine gute
Gefahrhundeverornung greift.
Oder aber man verhaengt einen generellen Leinen/Maulkorbzwang auf nicht
eingezaeuntem Gelaende (etc.), wovon der Fuehrerschein befreit. Schade
waere das natuerlich fuer die "netten" Hunde, deren Besitzer keinen
Fuehrerschein machen.
Und ich muss sagen, dass ich die Befuerchtung haette, dass dann die
grosse Abzocke an den "Fuhrerscheinwilligen" losgeht. Hundeschulen gibt
es ja auch so schon genug.
: Der Hundeführer sollte lediglich beweisen, daß sein Hund für keinen
: zu einer Gefahr wird und das die Mensch-Hund-Bindung funktioniert.
Was er auch koennte, in dem er ihn einfach nicht frei laufen laesst.
Solange es "nur" um Geld oder Freilauf geht, kann man ja noch sagen,
dass es ertragbar waere. Wenn es aber um die Daseinsberechtigung bzw.
vielmehr deren Entzug eines Hundes geht, hoert "der Spass" auf.
Eine Mensch-Hund-Bindung muss erst aufgebaut werden. Stell dir einen
kaum sozialisierten Junghund vor. Soll er gleich "abgeschafft" (wie
euphemistisch!) werden, weil eine Aufbau einer Beziehung nicht sofort
von statten geht - evtl. nie das Mass erreicht, das gefordert wird?
Eine tolle Mensch-Hund-Bindung kann auch nicht jedes Problem wegwischen.
Dabei faellt mir ein: Ab welchem Alter soll den das alles so toll
funktinoieren? Mit 8 Monaten vllt. oder doch erst mit 1,5 Jahren?
Oder soll das nur an Groesse und Gewicht festgemacht werden. Wie dumm
fuer grosse Rassen, die die grenze schon mit wenigen Monaten
ueberschreiten!
Also m.E. ist ein Fuehrerschein keine wirkliche Loesung.
Tharin