Hallo Simone,
stimmt, ist ein deutsches Gesetz. Denke zwar meistens dran, zu fragen, wo jemand wohnt, aber manchmal vergißt man es... ;-)))
Ich denke abertrotzdem nicht, daß sich in der Schweiz jemand strafbar macht, der seinen Hund zweimal täglich für einige Stunden allein läßt.
Ich gehöre auch zu den Leuten, die berufstätig sind und Hunde halten. Allerdings habe ich i.d.R. zwei, so daß die Hunde ja nicht "allein" sind in meiner Abwesenheit. Man muß natürlich sein Leben dann "um die Hunde herum" gestalten: Kinobesuche, abends essen gehen etc., so etwas sollte man dann nur im Urlaub unternehmen (aber dazu hat man sowieso wenig Lust, wenn man sich Morgens, dem hunde wegen, 2 Stunden eher aus dem Bett qualen muß als die Arbeitskollegen...). Auch mal eben nach Arbeitsende noch schnell etwas einkaufen, einen Arztbesuch erledigen usw. fällt dann flach. Aber zum Arzt kann man ja auch gehen wenn man Urlaub hat und einkaufen kann man Samstag morgens...
Als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe, hätten meine Hunde meistens die Möglichkeit gehabt, sich denen tagsüber anzuschließen, mit in die Werkstatt oder den Garten zu gehen oder in der Küche zu schlafen. Meine damalige Jagdhündin hat es aber vorgezogen, sich kurz nach dem Frühstück in mein Zimmer zu verdrücken und unter meinem Schreibtisch den Tag zu verschlafen. Erst ca. 'ne viertel Stunde bevor ich von der Arbeit gekommen bin kam sie wieder zum Vorschein und ging dann auch mal mit in den garten. Der Bullterrier und auch die Schäferhündin haben sich ebenso verhalten, der Bulli hat bis zum frühen Nachmittag sogar so fest geshclafen, daß er nicht mal aufgewacht ist, wenn meine Mutter z.B. mitreinen Korb Wäsche ins Zimmer gestellt hat. Und daß tagsüber ihre absolute Ruhephase ist, haben mir alle meine Hündinnen bisher dadurch gezeigt, daß sie nicht nachts ihre Welpen werfen, sondern tagsüber.
Hundehaltung neben Berufstätigkeit ist aber anstrengend! Alles muß gut geplant werden, man kann sich nicht mal eben entscheiden, nach Feierabend noch dieses oder jenes zu machen. Das muß man vorher bedenken. Und auch nicht jeder Hund fühlt sich wohl, wenn er vier- oder fünfmal pro Woche alleine bleiben muß. Von Vorteil ist es bestimmt, zwei Hunde zu haben, die sind dann ja nicht alleine, sondern nur ohne ihren Boss. Und das Umfeld muß stimmen, d.h. man darf nicht krank vor Angst werden, weil man befürchtet, daß der oder die Hunde zu Hause mal bellen könnten und man dann gleich Ärger mit den Nachbarn, dem Vermieter oder sonstwem bekommt. Hundehaltung neben der Berufstätigkeit kann gut funktionieren, aber auch überhaupt nicht. Das hängt von den Faktoren "äußere Umstände", "Einstellung und Willen zur Hundehaltung" und auch vom Faktor "Hund" an (jeder ist anders...).
Viele Grüße
Antje