Hallo Wilma,
:
: kann Me nicht ganz zustimmen. Da der Hund im Straßenverkehr rechtlich und aus Sicherheitsgründen nach rechts gehört würde ich das auch auf Feldwegen nicht anders handhaben.
Dass Du das so handhabst / -haben würdest ist ok, auch dass Du es mit Hinweis auf StVO und Sicherheit quasi empfiehlst. Soll jeder selber entscheiden, ob er gegen diese Vorschrift verstoßen will, oder ob er das Risiko anders einschätzt.
Ich z.B. verstoße absichtlich gegen die StVO, mein Hund läuft vor dem Rad, aber eigentlich nie auf öffentlichen Straßen oder Radwegen, da dort meist Aspahlt liegt. Die einzigen Straßen, die ich ab und an mal befahre, sind sehr kurz und absolut ruhig - Wohngebiet oder Gewerbegebiet am Sonntag - quasi Null Verkehr, somit auch keine Gefährdung. Aber ich mache auch keine Radtouren mit meinem Hund sondern trainiere gezielt (er soll auch nicht traben sondern galoppieren), komme also auch nicht in die Verlegenheit plötzlich doch einen Radweg oder Straße nutzen zu müssen.
enn ich kann mir kaum vorstellen, daß jemand so wohnt, daß er nicht mal auf einem Radweg/Straße o. ä. fahren muß.
Doch, noch wohne ich so. Zu Fuß quer über die Landstraße und dann Feldwege ohne Ende. Dafür kann ich nicht mit Hund zu Fuß zum Einkaufen, denn die Landstraße dahin hat weder Fuß noch Radweg...und da dort mit über 100 langgebrettert wird, würde ich dort niemals mit Hund auch wenn rechts neben dem Rad her wollen.
: Und grade am Rad halte ich Konsequenz für das oberste Gebot.
Allerdings!
viel Spaß weiterhin beim Radeln
Anke + Rico