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Teletakt

geschrieben von Dany(YCH) 
Teletakt
30. August 2001 10:03


Hallo!

Keine Angst, ich benütze so ein Ding nicht. Aber andere offensichtlich schon. Die Frage, die mich neulich plötzlich traf, ist diese: Gibt es tatsächlich Menschen, die berechtigt sind, solche Stromgeräte einzusetzen? Oder sind sie mittlerweile komplett verboten? Wo kann ich denn sowas nachlesen?
Danke im voraus
Dany

P.S. ich möchte hier keine Diskussion zu Pro und Contra des Gebrauchs eines solchen Teils auslösen!

30. August 2001 10:51

Hallo Dany,

: Gibt es tatsächlich Menschen, die berechtigt sind, solche Stromgeräte einzusetzen?

Ja, ist im Tierschutzgesetz und den Ausführungsbestimmungen zu diesem geregelt. Betreffende Menschen müssen "sachkundig" sein, wobei diese Sachkunde bestimmten Personengruppen pauschal zugestanden wird (z.B. Jagdausübungsberechtigten und Diensthundeführern).


: Oder sind sie mittlerweile komplett verboten?

Nein. Es ist aber inzwischen per Gesetz geregelt, was man damit machen darf und was nicht und wer sie unter welchen Bedingungen benutzen darf. Auch dürfen nicht alle Geräte eingesetzt werden.


: Wo kann ich denn sowas nachlesen?

Z.B. im Tierschutzgesetz , in dessen Ausführungsbestimmungen, in diversen Gutachten. Ich habe versucht, einen Link zu setzen, aber das funktioniert irgendwie nicht. Wenn Du willst, kann ich Dir vielleicht etwas dazu mailen.


: P.S. ich möchte hier keine Diskussion zu Pro und Contra des Gebrauchs eines solchen Teils auslösen!

*grins* Nee, bloß nicht schon wieder...

Viele Grüße

Antje



30. August 2001 10:45


: Keine Angst, ich benütze so ein Ding nicht. Aber andere offensichtlich schon. Die Frage, die mich neulich plötzlich traf, ist diese: Gibt es tatsächlich Menschen, die berechtigt sind, solche Stromgeräte einzusetzen? Oder sind sie mittlerweile komplett verboten? Wo kann ich denn sowas nachlesen?

hallo
In der Schweiz sind die verboten. Aber ich weiss auch von Leuten die sowas anwenden. Wenn man sie darauf anspricht, heisst es sie haben eine Bewilligung. Zeigen konnte mir aber die Bewilligung noch niemand. Schon komisch was?

Gruss
Karin


30. August 2001 19:57

Hallo Dany,

geh einfach mal ins Archiv und Du kannst die nächsten Tage mit dem Lesen der E-Geräte-Diskussionen der vergangenen Jahre verbringen. Das Thema ist ziemlich totdiskutiert und im Grunde jeder Aspekt schon einmal zur Sprache gekommen.

Das Tierschutzgesetz regelt die Frage recht schwammig, so dass man erneut von richterliche Gesetzesauslegung und Begutachtungen im Einzelfall angewiesen ist. Ich denke, dass allen Beteiligten, gleich welche Auffassung sie vertreten, mit einer klaren und eindeutigen Regelung mehr geholfen wäre.

Viele grüße,

andreas

Viele Grüße,

andreas

30. August 2001 20:00

Hallo Karin,

soweit mir bekannt, besteht in der Schweit ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Will heissen: Verbot generell ja. Ausnahme für Personen, die einen Sachkundenachweis erbringen.

Wo sind die Schweizer, die sich ein wenig mit der geltenden Rechtslage in Ihrem Land auskennen?

Viele Grüße,

andreas

30. August 2001 21:13

Tschau Andreas

Verboten sind sie schon, aber eine Bewilligung bekommt jeder, der eine beantragt. Das ist ein Gummiparagraph der schön aussieht und nicht viel bringt.

Gruß P.H