Hallo Dany,
: Gibt es tatsächlich Menschen, die berechtigt sind, solche Stromgeräte einzusetzen?
Ja, ist im Tierschutzgesetz und den Ausführungsbestimmungen zu diesem geregelt. Betreffende Menschen müssen "sachkundig" sein, wobei diese Sachkunde bestimmten Personengruppen pauschal zugestanden wird (z.B. Jagdausübungsberechtigten und Diensthundeführern).
: Oder sind sie mittlerweile komplett verboten?
Nein. Es ist aber inzwischen per Gesetz geregelt, was man damit machen darf und was nicht und wer sie unter welchen Bedingungen benutzen darf. Auch dürfen nicht alle Geräte eingesetzt werden.
: Wo kann ich denn sowas nachlesen?
Z.B. im Tierschutzgesetz , in dessen Ausführungsbestimmungen, in diversen Gutachten. Ich habe versucht, einen Link zu setzen, aber das funktioniert irgendwie nicht. Wenn Du willst, kann ich Dir vielleicht etwas dazu mailen.
: P.S. ich möchte hier keine Diskussion zu Pro und Contra des Gebrauchs eines solchen Teils auslösen!
*grins* Nee, bloß nicht schon wieder...
Viele Grüße
Antje