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Hundeerziehung + Soziales

Die Anforderungen an einen alltagstauglichen, gut erzogenen Hund waren noch nie so hoch wie heute. Dadurch ist auch das Angebot an Erziehungsmethoden und –hilfsmittel immer mehr gewachsen, nicht immer steht wirkliches Fachwissen dahinter. Hier findest Du Tipps und Ratschläge, die richtige Hundeschule oder den richtigen Hundeverein zu finden, kannst Dich über Trainingsmethoden und –probleme austauschen.  
Was versteht man unter Zwang?
19. Oktober 2001 05:40

Hallo Thomas,

jetzt noch mal gaaaaaanz langsam:

Der "Zwang" beim Vorraus ist das Abbruchkommando "Platz"! Der Hund will nämlich sein Beuteobjekt haben. Wie hast Du früher Deinem Hund das Vorraus beigebracht? Hinterhergelaufen und fortwährend in den Arsch getreten?

Kopfschüttelnde Grüße

Antje

19. Oktober 2001 05:42

Hallo P.H.,

stimmt, das hatte ich in meiner Antwort an Thomas ganz vergessen. Im Aufbau der Übung wird ja auch "Zwang" angewendet, dadurch, daß der Hund am Halsband zurückgehalten wird, obwohl er zum Beuteobjekt will. Später wird der "Zwang" des Zurückhaltens durch den "Zwang" des Kommando "Fuß" ersetzt.

Viele Grüße

Antje

19. Oktober 2001 06:20

Hallo

Was haltet ihr denn von dieser selbstgestrickten Definition:

Zwang ist die unbedingte Durchsetzung einer von mir gewünschten Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Hund zum von mir gewünschten Zeitpunkt ohne meine Einwirkung nicht ausführen würde.

Denn ohne die Möglichkeit zur Durchsetzung kann nach meiner Meinung auch kein Zwang vorliegen. Hier liegt auch glaube ich der Stein des Anstoßes in den meisten über dieses Thema geführten Diskussionen - die Wahl der Mittel.

Grüße

Elke

19. Oktober 2001 06:51

: Hallo
:
: Was haltet ihr denn von dieser selbstgestrickten Definition:
:
: Zwang ist die unbedingte Durchsetzung einer von mir gewünschten Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Hund zum von mir gewünschten Zeitpunkt ohne meine Einwirkung nicht ausführen würde.
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: Denn ohne die Möglichkeit zur Durchsetzung kann nach meiner Meinung auch kein Zwang vorliegen. Hier liegt auch glaube ich der Stein des Anstoßes in den meisten über dieses Thema geführten Diskussionen - die Wahl der Mittel.
:
: Grüße
:
: Elke

Hallo Elke

Das Problem ist ja, dass manche Forumteilnehmer bereits unter "Zwang" verstehen, wenn sie den Hund am Halsband festhalten. Wogegen die anderen "Zwang" erst bei Gewaltanwendungen gegen den Hund sehen. Und ich glaube das ist das grösste Problem hier. Alle sehen unter Zwang etwas anderes.

Was die Hilfsmittel anbelang wie z.B. E-Gerät oder Stachelhalsband sind aber für mich schon Gewaltanwendungen gegen den Hund. Also nicht nur Zwang.

Grüessli
Karin

19. Oktober 2001 07:07


: Mir scheint, dass das Problem ist. Es liegt nicht an Thomas Aussage,
: die nach meiner Meinung richtig ist, sondern daran, dass du ihn nicht
: verstehst.

das ist immer das problem, wenn leuten mit halbwissen nicht die
fachliche korrekte bedeutung von Fachbegriffen bekannt ist und wenn
notwendiges Fachwissen einfach nur durch eine unbedeutende Meinung
repräsentiert wird.

man nimmt den diskussionsteilnehmer ernst, man nimmt seine aussagen
wörtlich und versteht sie denoch nicht, weil sie eigentlich etwas
gaaaaaanz anderes meinten.

und dann regieren sie aggressiv, weil man sich die frechheit heraus-
nimmt, dinge so darzustellen wie sie wirklich sind und sich auch auf
die konkrete definition von begriffen beruft.... als resultat führt es
dann zu solch kuriositäten wie dem begriff "deplaziert".... es lohnt
einfach nicht, darauf zu reagieren.... weil man kein Verstehen erwarten
kann.

aber... keine watsch'n ohne erklärung, also erklär ichs einfach denen,
die es interessiert.

das sagte antje:
::: "Zwang" ist jegliche Einwirkung auf ein Lebewesen, durch welches es
::: veranlaßt wird, eine von ihm im Moment erwünschte Handlung zu
::: unterlassen.

Hätte sie antatt "Handlung" das Wort "Verhalten" gebraucht... sie
hätte absolut recht gehabt und ich hätte nix dazu gesagt. aber
"Handlung" ist eindeutig definiert.

"Handlung" beinhaltet eine vorhergehende Handlungsbereitschaft. Diese
wiederrum beinhaltet das vorhandensein von "aktionsspezifischer Energie"
die eben genau bei der Handlung verbraucht werden kann. Energie
verbraucht man aber nur bei Bewegung.

Liegen, dösen, schlafen ist keine Handlung, sondern Verhalten.
Pauschal würde ich das als "Ruheverhalten" definieren. dieses
ruheverhalten verbraucht keine energie, sonder schafft energie.
Ruheverhalten dient ausschliesslich der optimierung des individuums.
...also:

a: Hund liegt und döst (Ruheverhalten)
b: Hund nimmt Geruch von Essen war (Umweltreiz)
c: Er bemerkt das er Hunger hat (Bedürfnis)
d: Er ist motiviert sein Bedürfnis zu befriedigen (Motivation)

(aus der Motivation resultiert Handlungsbereitschaft, das bedingt
das vorhandensein von "aktionsspezifischer energie", um eben genau
diese für die handlung verbrauchen zu können.)

e: steht auf, geht zum fressnapf und isst (Handlung, Handlungskette)

alles zusammen ist eine verhaltenskette....

also, verhalten ist die gesamtheit der intern verursachten aktionen
und der reaktionen auf umweltreize. Verhalten dient der selbtoptimierung
des individuums. eine handlung beeinhaltet den verbrauch aktions-
spezifischer energie...

All das unterliegt immer dem Prinzip der doppelten Quantifizierung,
also der jweiligen intensität des inneren zustandes und des äusseren
Reizes.

Cindy schrieb:
:: Eine vom Hund in dem Moment erwünschte Handlung kann Bewegung sein,
:: oder einfach nur ruhig daliegen.

das ist natürlich blanker unfug... genauso wie der begriff "zwang"
eigentlich nur zur entwertung von "Gewalt" herangezogen wird.
gerade der verwendung des begriffs "zwang" muss man die gleiche
absicht der verharmlosung bzw. der vernebelung unterstellungen,
wie dem Begriff "Kollateralschäden"

:grinning smileyeshalb halte ich deinen Kommentar von wegen Bewegung absolut
::deplaziert.

ja ja, ich weiss...

g, T.

ps
habe jetzt keinen bock mehr darauf, genug ausgetobt *g*, also
fini

19. Oktober 2001 07:19

:
: Das Problem ist ja, dass manche Forumteilnehmer bereits unter "Zwang" verstehen, wenn sie den Hund am Halsband festhalten. Wogegen die anderen "Zwang" erst bei Gewaltanwendungen gegen den Hund sehen. Und ich glaube das ist das grösste Problem hier. Alle sehen unter Zwang etwas anderes.
:
: Was die Hilfsmittel anbelang wie z.B. E-Gerät oder Stachelhalsband sind aber für mich schon Gewaltanwendungen gegen den Hund. Also nicht nur Zwang.

Das ist dann wieder eine Definitionsfrage, wo fängt die Gewalt an? Für manche ist Gewalt bereits jede körperliche Einwirkung auf den Hund - sprich festhalten, Leinenruck, Schnauzengriff und steigert sich dann bis zur Anwendung der von Dir aufgezählten Mittel. Für mein persönliches Verständnis ist Gewalt jede körperliche Einwirkung auf den Hund, die über einen bloßen Sicherungsgriff ans Halsband hinausgeht. Ich finde aber auch nicht, daß Gewaltanwendung immer negativ besetzt sein muß - es ist schon ein Unterschied, ob ich Wuffi kurz in den Pelz greife, um zu verhindern, daß er auf eine frequentierte Straße durchstartet, oder ob ich dem Hund mit einem Stachelhalsband klarmache, wer der Boß ist.
Wenn es notwendig ist Gewalt anzuwenden, um einen Schaden für das Tier zu verhindern, werde ich sie anwenden, Gewalt als Strafe und Erziehungsmittel lehne ich ab.

Grüße

Elke