*scheiss firewall... ständig kackt die verbindung ab....
sorry, wenns ne wiederholung gegebe haben sollte
: das versteh ich nun nicht.antjes antwort war klar logisch.
ganz einfach... du kanst mit zwang die bewegung unterbinden oder du
kannst das ruhende tier mit zwang zur bewegung zwingen....
...antje hat das geleugnet...weiss nicht warum....
das sagte antje:
: "Zwang" ist jegliche Einwirkung auf ein Lebewesen, durch welches es
:veranlaßt wird, eine von ihm im Moment erwünschte Handlung zu
:unterlassen.
das sagte ich:
:ja, richtig, aber es ist dennoch nur die eine hälfte... zwang ist auch,
:wenn ein lebewesen gegen seinen willen zur bewegung gewzungen wird.
beispielsweise wird ja der hund durchaus zum "voraus" gewzungen.
und gleichermassen wird er mit leinenruck aus der sitzposition
und dem "fuss" ebenfalls zur bewegung gezwungen...
mit zwang wird bewegung erzwungen, oder auch unterbunden... in der
ablage wird die bewegung eben mit zwang unterbunden....
zudem war das unsinn, was antje sagte, denn mit zwang kann man
kein verhalten unterbinden, sondern nur mit aversiven reizen.
zwang ist definitiv kein aversiver reize, zwang folgt allenfalls
aus der angst vor diesen aversiven reizen. nur aversive reize
funktionieren als negative verstärker, die die wahrscheinlichkeit
auf wiederholung eines verhaltens herabsetzen.
gleichermassen kann ein tier auch wieder über einen aversiven
reiz zur bewegung gewzungen werden, nämlich dann, wenn es im
glauben ist, dass es über die bewegung den aversiven reiz
vermeiden kann.... na.. machts klick..?... das ist typische
hundeausbildung.... *grinst
ich hoffe, dass alles klar geworden ist...
T.