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freilaufende Hunde gefährden andere 2

geschrieben von Elke+Ramses(YCH) 
freilaufende Hunde gefährden andere 2
23. Juni 1999 17:18


habe gerade vernommen, daß bewußte Dame in Besitz all dieser Hunde ist und schon mehrere Bußgeldstrafen und Auflagen bekommen hat......ohne Erfolg! Sie hat Leinenzwang für alle in ihrem Heimatort. Nun hat sie ihr Gelände einfach gewechselt. Zudem besitzt sie noch 8 oder 9 Pferde die alle auf einer Koppel ohne Aufsicht stehen. Sie "Sammelt" halt alle Tiere. Die Pferde büchsen öffter mal aus und werden dann von Tierfreunden wieder eingesammelt (habe 3 Betroffene gesprochen). Kommentar der Besitzerin: die kommen schon von alleine zurück! Super was?
hier ist guter Rat teuer.
bitte um solchen
gruß
elke

23. Juni 1999 21:25

Hallöle!

Wie wär´s denn mit dem nächsten Tierheim bzw. einem Tierschutzbeauftragten?

Wenn sie mit den Hunden auch in der Erziehung so umgeht, dann Gute Nacht...
Das sind doch fast alles Rassen, die eine konsequente Hand brauchen...

Liebe Grüsse,

Alex & Zisco

24. Juni 1999 10:31

Hallo,

ich muß Dich enttäuschen. Ein Tierschutzverein kann hier nichts machen. Es
wurde gegen kein Tierschutzgesetz verstoßen (erst wenn z.B. ein anderes
Tier zu schaden käme).

Für so was ist das Ordnungsamt zuständig. Die können auch handeln und durchsetzen
(mit Bußgeldern).

Viele Grüße

K. Keck

25. Juni 1999 16:28

Liebe Elke,

da wir uns ja kennen treffen wir uns heute wahrscheinlich, bevor Du das hier liest. Ich finde die Sache nicht gar so dramatisch, da die Hunde -wie cih ja selbst erlebt habe- wirklich friedlich sind und sogar meine eher ängstliche Hündin nach einigen Minuten locker mit ihnen umgegangen ist. Zudem hat die Betreffende sich nun scheinbar aus der Nähe der Strasse zurückgezogen.
Ich bin eher zurückhaltend damit, jemanden anzuzeigen und Behörden einzuschalten. Wie oft müssen wir uns selbst von Hundegegnern oder Feinden Beschimpfungen anhören. Obwohl mein Hund fruiedlich neben mir hertappt und sich nicht unerlaubt entfernt, haben mich ab und an Leute angemault und mit Anzeige gedroht, weil der Hund nicht an der Leine ist.
Auch wenn das noch so ein Blödsinn ist, bleibt vielleicht beim Ordnungsamt doch was hängen, wenn sich Beschwerden wiederholen. Da kann Dir jemand recht schnell das Leben schwermachen, gerade weil die Stimmung aufgrund der hytersichen Berichterstattung in den Medien etwas angespannt ist.

Viele Grüsse,

andreas

26. Juni 1999 07:02

Hallo Alex,

zum grundsätzlichen Verständnis: ein "Tierheim" oder einen "Tierschutzverein" kann jeder betreiben bzw. gründen und hat als rein private Einrichtung keinerlei hoheitliche Befugnisse. (Wenn ich möchte kann ich sofort mit einer Handvoll Mitstreiter einen "Tierschutzverein" gründen.) Das bedeutet, daß mir kein Mitglied oder in sonstiger Weise in einem Tierschutzverein Tätiger in irgendeiner Art und Weise Auflagen oder Vorgaben machen kann. Zuständig sind hier für den Einzelfall alleine die Ordnungsbehörden der jeweiligen Stadt/Gemeinde.
Generell können das Land, der Landkreis, die Städte und die Gemeinden (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt)grundsätzliche Gefahrabwehrverordnungen erlassen. Die zuständige Ordnungsbehörde bei der örtlichen Verwaltung hat dann im Einzelfall zu entscheiden, ob eine behördliche Maßnahme erforderlich ist und kann diese erlassen. Beispiele hierfür sind der Leinenzwang oder die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs, sofern der Hund mehrfach in entsprechender Weise auffällig geworden ist.
Wie jede behördliche Maßnahme sind auch diese Auflagen durch den Betroffenen anfechtbar, d.h. es kann Widerspruch erhoben werden und gegebenfalls gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit der Maßnahme angestrengt werden.

Gruß,

andreas


26. Juni 1999 09:35

: hallo andreas,
leider habe ich erst jetzt deine meldung bekommen. würde gerne mit dir persönlich über die sache sprechen. ich bin nächsten donnerstag wieder da. wäre schön, wenn wir uns dann einmal treffen.
liebe grüße
elke und ramses