Hallo Steffen,
auch wenn es sich auf Anhieb nicht so anhören sollte, ist der gemeinsame Nenner wohl nicht gerade der kleinste ;-)
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Trotzdem muß ich hier mal anderer Meinung sein:
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: Mir geht es bei der Belohnung des Alternativverhaltens darum, daß man dem Hund nicht nur zeigt, was unerwünscht ist, sondern auch zeigt, was man gerne von ihm hätte.
So. Das ist der Punkt. Würde ich so vollkommen unterschreiben.
Nur: Die Alternativhandlung verlange ich STATT des Geschehens, das ich verhindern will, nicht DANACH, nachdem ich den Hund stoppen mußte.
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Wenn ich einen Hund bei Fuß laufen lassen bei Begegnungen mit anderen Hunden, dann dazu, dass er aufgrund der Notwendigkeit, das "Fuß" einzuhalten erst gar nicht in der Lage ist, zum Kontrahenten zu stürzen.
Die Alternativhandlung soll also dafür sorgen, dass das "nein" est gar nicht erforderlich wird.
Weil Hund das eine tut, kann er nicht das andere tun. Darin liegt die Zweckmäßigkeit. Deshalb bestärke ich auch die saubere Durchführung der Alternativhandlung ANSTATT des unerwünschten Tuns.
Viele Grüße,
andreas