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Haltung von Gartenhund""

geschrieben von Conny(YCH) 
Haltung von Gartenhund""
11. November 2002 13:38

Hallo zusammen,
ich war neulich bei einer Bekannten, von deren Fenster man einen guten Blick auf ein Nachbargrundstück hat. Kurze Beschreibung: sehr grosser Garten, mit Geräteschuppen und Spielzeug für's Kind (ca. 9 Jahre). Angrenzend direkt das riiessen Haus (wirklich riessig, wäre durchaus für 4 Familien geignet - es lebt aber nur 1 drin) und eine Garage in der Größe eines kleinen Einfamilienhauses.
Soviel dazu...

Nun hat die Familie einen Schäferhund, der allerdings nur im Garten gehalten wird und nicht ins Haus darf. Es wird sich nicht mit ihm beschäftigt (weder vom Kind, noch von den Eltern), er "vegetiert" halt einfach im Garten vor sich hin und wurde wohl als Wachhund angeschafft.

Weiterhin ist der ganze Garten natürlich nicht überdacht. Der Hund hat lediglich eine winzige Holzhütte, wo er ggf. etwas Schutz vor Regen, aber gewiss nicht vor Kälte oder Hitze findet.

Meine Bekannte sagt auch, dass der Hund nachts immer ziemlich viel bellt und auch heult.

Was für mich noch ziemlich unverständlich ist, ist der Aspekt "Wachhund im Garten". Da kann er doch, wenn ggf. eingebrochen wird, auch nichts "ausrichten", außer zu bellen. Und da er nachts immer bellt, wird das wahrscheinlich nicht mal richtig beachtet.

Ist diese Haltungsweise des Hundes denn "rechtens"? Ich meine im Bezug auf keinen geeigneten Unterschlupf etc.
Kann man da ggf. was dran machen???

Das Tier tut mir einfach so unendlich leid, wenn es die ganze Zeit mutterseelen allein im Garten herumirrt und nicht weiss, wo es sich hinlegen soll, weil der Boden so kalt ist...

Was meint ihr??

Gruss
Conny


11. November 2002 13:54

Hallo Conny,

wenn Du Dir nicht sicher bist schalte doch den Amtstierarzt ein. Sollte es Mängel geben (z.B. keine isolierte Hütte), dann erhalten die Leute eine Auflage, daß die zu bemängelnden Umstände geändert werden müssen.

Viele Grüße

Antje

11. November 2002 13:56

Hallo Conny,
Das Ordnungsamt wird sich auch darum kümmern....
Schade, wie manche Menschen mit ihren Tieren umgehen.

Traurige Grüsse
Kathrin

11. November 2002 14:04

Hallo Antje,
geht das auch, wenn ich in einer anderen Stadt wohne?
Und wie finde ich dann raus, wer/ wo der Amtstierarzt dort ist?
Ist das dann anonym?

fragende Grüße
Conny

11. November 2002 14:43

Hallo Conny,

wende Dich bitte auch an den ortsansässigen Tierschutzverein.

Abgenommen werden darf ihnen der Hund nicht, erstmal kann der Ordnungsamt den Leuten gewisse Auflagen machen (Hütte besser isolieren etc.). Grundsätzlich ist die Haltung so nämlich erlaubt, nur muß die Hütte warm und groß genug sein (über die Maße streitet man sich allerdings, ich kann es Dir nicht genau sagen, wie die Größe gesetzlich vorgeschrieben ist).

Zudem muß der Hund 1 x täglich für eine Stunde seinen Zwinger verlassen. Da dieser Hund allerdings im Garten Freilauf hat, trifft dies wohl in diesem Fall auch nicht zu.

Die Haltung dieses Schäferhundes ist sehr bedauerlich, er ist ein sehr armes Tier. Dank unserer "tollen Gesetzgebung" kann man allerdings - erfahrungsgemäß - recht wenig daran ändern.

Dennoch solltest Du den Fall melden. Vielleicht sehen sie es ja nach einer Abmahnung ein und verbessern die Bedingungen. Es gibt immernoch die sogenannten Ausnahmen, die dazulernen.

Ich drücke die Daumen für Dich und natürlich auch für den Hund!

Lb. Grüsse,

Danni

11. November 2002 16:51

:
Hallo Conny,
nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gibt es gewisse Regeln oder sogar Gesetze über die Haltung von Hunden im Freien. Wenn Du Dich mit
mir in Verbindung setzt, kann ich die die neue Hundeverordnung gerne
faxen.
Nur mal ein Beispiel aus der Hundeverordnung:
Die Schutzhütte muß aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, daß der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muß so bemessen sein, daß
der Hund
sich darin verhaltensgerecht und hinlegen und
den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann
usw usw
Schon um des Tieres willen würde ich das Veterinäramt anrufen und die
Sache schildern. Wenn der Amtsveterinär dort hin geht, nennt er keine
Namen, das ist so üblich. Also werde tätig und lasse den Hund nicht
länger leiden.
Kannst Dich auch gerne mit mir in Verbindung setzen. Dann helfe ich Dir.
Gruß
Gisela