Hallo Silke,
das alles, was Du schreibst, gilt natürlich nur, wenn die Hundehaltung lt. Mietvertrag nicht verboten ist. Häufig halten sich aber Leute einen Hund, obwohl es lt. Mietvertrag verboten ist, und der Vermieter duldet es stillschweigend, aber i.d.R. nur, solange es keinen Ärger gibt. Für mich tappern solche Leute ziemlich blauäugig in eine solche Situation hinein, denn wenn ich einen Hund habe, schaue ich, daß ich ihn lt. Mietvertrag auch halten darf, d.h. suche mir ggf. eine entsprechende Wohnung, um nicht permanent vom guten Willen und den Launen von Vermieter und Nachbarn angewiesen zu sein.
Viele Grüße
Antje