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Endlich! Teletak verboten

geschrieben von Steffen(YCH) 
Endlich! Teletak verboten
22. Juni 2003 06:16

Musterurteil: Elektroreizgeräte gerichtlich verboten

Gelsenkirchen, 20.6.03

Musterurteil: Hunde empfinden Kontakt als Schmerz
aus:
Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003

Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehung der Behörde in einem Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die Richter,also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.

Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt.
Die Stromzufuhr ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert.
Das sei nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige, dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer
Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)

Gruß Steffen

22. Juni 2003 09:54


Hallo Steffen,
Gott sei Dank, daß diese Maßnahme verboten ist.

Werde das Urteil gleich an andere weiterleiten.
Gisela

22. Juni 2003 10:16

Hallo Stefan,

da werde ich das Urteil wohl mal nachlesen.

Zum besseren Verständnis: ein Gericht kann E-Geräte nicht grundsätzlich verbieten. Für Verbote ist der Gesetzgeber zuständig. Der Richter kann "nur" darüber befinden, ob sich aus dem Gesetzeswortlaut ein Verbot für den Einsatz von E-Geräten ergibt. Bislang war man der Auffassung, dass dies der mehr als unglücklichen Formulierung des Tierschutzgesetzes nicht zweifelsfrei zu entnehmen sei. Diese Problem entstehen immer, wenn der Gesetzgeber schlampig arbeitet und sich nicht die Mühe macht, die von ihmn geschaffenen Normen präzise und unmißverständlich zu formulieren.

So wie du es uns mitgeteilt hast, hat sich das Verwaltungsgericht für eine andere Auslegung des Gesetzeswortlauts entscheiden, was in der Tat interessant ist.

Mal sehen, was das Urteil noch hergibt und ob es rechtskräftig wird, bzw. in einer zweiten Instanz Bestand hat.

Viele Grüße,

andreas


23. Juni 2003 06:50

Erhofft Euch mal nicht zu viel von "Verboten". Auf dem Hundeplatz sind Teletakt und Co angeblich auch verboten. Aber macht mal Samstags die Runde. Wie viele gibt es immer noch, die einfache Gehorsamsübungen mit dem Teletakt trainieren.
Ich glaube nicht, dass sich durch dieses Urteil irgend etwas ändert.


23. Juni 2003 07:35

Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder.


Wie bitte????? Das ist ja wohl ein Scherz?

Grüße
Simone+C

23. Juni 2003 07:55

Na klar, dann können in Zukunft ja alle ihre Hunde fröhlich und artgerecht jagen und dann tierschutz- und waidgerecht vom Jäger erschießen lassen!

Und wer von Folterinstrumenten bei der Handhabung von B.B. spricht, hat null Ahnung von dem was er damit macht!! Aber Hauptsache man kann sich als ach so großer Tierschützer und Verfechter der "soften-tierschutzgerechten und kynopadagogischen Hundeschulerziehung" darstellen!