Hi Sabine,
: Ja, leider. Aber Iams kann sich darauf berufen, dass diese Futter von TA vertrieben werden.
Der Tierarzt kann ebensowenig für eine unvollständige oder mißverständliche Deklaration auf der Verpackung noch für den Inhalt haftbar gemacht werden. Dafür ist der Hersteller verantwortlich, denn er stellt das Trockenfutter her und nicht der Tierarzt.
Wenn mir ein in Deutschland zugelassenes Medikament vom Arzt verschrieben worden ist, dass schwerwiegende Nebenwirkungen hervorruft, die dem Pharma-Unternehmen bekannt jedoch verschwiegen worden sind, dann kann der Arzt, der mir das Medikament verschrieben und die Apothekerin, die es mir verkauft hat, nicht haftbar gemacht werden, sondern das Pharma-Unternehmen und möglicherweise die Behörde, die das Medikament zugelassen hat.
Sollte das Trockenfutter mit Konservierungsstoffe oder mit synthethischen/chemischen Antioxidantien konserviert worden sein, besteht seitens des Tierarztes zwingend Aufklärungsbedarf. Ich glaube jedoch, dass diesbezüglich eine gesetzliche Informationspflicht nicht besteht, denn Zoohandlungen verkaufen ebenso Trockenfutter mit BHA/BHT, Ethoxyquin und dergl. überwiegend ohne entsprechende Beratung/Aufklärung.
Ich glaube eher, dass Tierärzte und Verkäufer genausowenig bzw. genausoviel Informationen über die Inhaltsstoffe, Verarbeitung, etc. haben wie die Hersteller sie uns bröckchenweise hinschmeißen.
Schöne Grüße
Porcha & Dino