Hallo Marlene,
: Denn dort ich NICHT eindeutig definiert welche Tierarten TATSÄCHLICH zum "Nutzvieh" zählen.
: :
: Hühner fallen demnach bei dir unter die Kategorie " HAUSTIERE ".
Gibt es bei Dir nur die Kategorie "Nutztiere" und "Haustiere"?
: Recht haben und Rechthaberei sind auch nicht dasselbe.
Richtig - und Tatsache ist nunmal, das nicht einwandfrei definiert ist, was als Nutzvieh nun gilt. Das ist Auslegungssache und Du kannst mir glauben, das die Landwirte das gerne zu ihren Gunsten auslegen.
Fakt ist, das die Verfütterung von Tiermehl an Rinder seit 1994 verboten ist (oder 97, da bin ich mir nicht sicher) und die Verfütterung an Schweine erst seit dem 01.12.2000 verboten ist.
War da wahrscheinlich auch schon Auslegungssache. Allgemein steht wortgetreu im neuen Gesetz, das die Verfütterung von Milch, Gelatine und tierischen Proteinen mit niedrigem Molekulargewicht weiterhin ausdrücklich erlaubt ist.
Vor dem 01.12.2000 war die Verfütterung von Tiermehl an Schweine und Hühner völlig legal - und alte Futterbestände dürfen aufgebraucht werden.
Wie die letzten Stichproben bei Rinderfutter zeigen, wird Tiermehl trotz Verbot weiterhin verfüttert - das wird bei Schweinen und Hühnern nicht anders sein als beim Rind.
Gruß, Gaby