Liebe Chrisy,
Deine Fragen sind sehr sach- und fachkundiig.
In Deutschland ist Menadion K3 in 4 wasserlöslichen Derivaten für alle Tierarten und für alle Futtermittel zugelassen. Seit März 1999 auch Vitamin K1 unter gleichen Bedingungen.
Als ich 1997 die "Deklaration" und die "Menge" mit dem bgvv (Bundesinstiut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) zu klären versuchte, erhielt ich zunächst unterschiedliche Auskünfte (auch das soll leider beim bgvv vorkommen).
Gesichert sind jetzt folgende Aussagen:
"Futtermittel dürfen unter Kennzeichnung des Zusatzes von Vitamin K3 nur in Verkehr gebracht werden, wenn angegeben wird:
Menadion K3 als -
Menadion-Natriumbisulfit-Präparat oder
Menadion-Natriumbisulfit-Reinsubstanz oder
Menadion-Dimethylpyrimidinol-Bisulfit-Präparat oder
Menadion-Nicotinsäureamid-Bisulfit-Präparat,
sowie der Endtermin der Garantie des Gehaltes oder die Haltbarkeitsdauer vom Herstellungsdatum an."
Als ich daraufhin aufgrund folgender Auskunft einer Futtermittelfirma
"Eine Deklaration von Vitamin K3-Dosierungen ist nach geltendem Futtermittelrecht nicht vorgesehen" (!)
n o c h m a l s beim bgvv vorstellig wurde, musste man zugeben, das Menadion K3 nicht kennzeichnungspflichtig ist, aber b e i d e Aussagen (wie von mir zitiert) r i c h t i g sind.
Fazit: Nimmt der Hersteller eine Kennzeichnung "unter Zusatz von Vitamin K3" o.ä. vor, um auf den Vitamingehalt hinzuweisen, muss die Kennzeichnung entsprechend Absatz 7 des § 18 (S. 42) des Gesetzes erfolgen.
Nimmt er keine Kennzeichnung vor, handelt er aber auch nicht falsch!
Menadion K3 kann also auch ohne Deklarationspflicht und Mengenbegrenzung zugesetzt werden und das ist in meinen Augen sehr bedauerlich.
Frau Bundesminister Künast sollte sich in Ihrer neuen Amtszeit möglichst schnell der Kennzeichnungspflicht zuwenden und Dinge, die jetzt im Gesetz stehen und verbesserbar wären im Sinne des Verbraucherschutzes (auch Hunde zählen für mich zu den "Verbauchern"
, ändern.
Die derzeitige Situation halte ich für nicht verbraucherfreundlich. Besonders bei einem Stoff mit toxischen Wirkungen:
"Wenn jemand daklariert, dann muss er es nach Gesetz richtig machen, aber wenn er gar nichts auf die Futtersäcke draufschreibt, ist es auch gut. Frau Bundesminister Künast - Sie sind gefordert !
Wir haben niemals falsche Deklarationen Firmen gegenüber kritisiert, weil wir froh waren, wenn überhaupt "Menadion K3" erkennbar war.
Alles was derzeit mit allen möglichen Namen auf den Verpackungen angegeben ist, und wenn es auch z.B. die Bezeichnung "Vitamin K" ist, ist derzeit mit "Menadion K3" (siehe die zugelassenen wasserlöslichen Derivate) zu identifizieren !
Erfreulicherweise gibt es inzwischen Firmen die "Vitamin K1" deklarieren. Wie z.B. Innova, Health Wise, California Natural. Wenn ich eine Firma die ebenfalls "Vitamin K1" angibt - das muss dann natürlich auch stimmen - nicht genannt habe, bitte ich um Entschuldigung.
Andere Firmen schreiben auf die Verpackung auch "ohne Menadion K3". Und auch diese Angabe muss dann zutreffen. (Spezialisten werden jetzt darauf hinweisen, dass es eigentlich noch komplizierter ist !)
Das bgvv (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) hat mir inzwischen auch schriftlich bestätigt, dass sie Menadion K3 als "Stoff" bzw. "Zusatzstoff" einstufen und n i c h t als Vitamin ! Das ist m.E. durchaus bemerkenswert.
Die USA-Firmen können auch nur die in der EU zugelassenen Menadion K3 - Formen oder natürlich Vitamin K1 zusetzen.
Seit März 1999 ist nämlich auch Vitamin K1 zugelassen und ich hoffe, die Zeit des "Umdenkens" und des "Austausches" ist inzwischen angebrochen.
Meine Bitte:
Liebe Firmen, nehmt zum Vorteil der Tiere (und Hunde) nicht mehr das schädliche und "unterlegene" Menadion K3, sondern das viel bessere, untoxische und gesundheitsfördernde Vitamin K1!
Liebe Chrisy, ich hoffe, dass ich Deine Fragen alle beantwortet habe!
Viele Grüße
Herbert