So, das habe ich gefunden (bei der LG Niedersachsen):
Körung
Voraussetzungen:
Mindestalter 30 Monate
HD-frei Befund
erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendbeurteilung und einer ZTP. Bei der ZTP muß der Hund das Gesamturteil "zur Zucht empfohlen" (Ze) und "zur Körung zugelassen" erhalten haben. Oder:
erfolgreiche Teilnahme an zwei ZTP's. Bei der zweiten ZTP muß der Hund Gesamturteil "zur Zucht empfohlen" (Ze) und "zur Körung zugelassen" erhalten haben.
Sinn und Zweck der Körung ist Herausstellen von Hovawarten, die in besonderem Maße den rassetypischen Idealvorstellungen entsprechen, so daß durch ihren Zuchteinsatz eine gezielte Verbesserung als Gebrauchshundrasse angestrebt werden kann.
Aggressivität und/oder Ängstlichkeit führen zum sofortigen Ausschluß. Die Körung kann nur bestanden werden, wenn bei jedem Test mindestens zwei Bewerter (die Körkommission besteht aus zwei Körmeistern und einem Leistungsrichter) die Beurteilung "bestanden" vergeben haben.
Inhalte der Körung:
Erscheinungsbildbeurteilung
Beutetrieb mit Fremdperson
Akustische Einflüsse - Schuß
Verhalten gegen eine sich auffällig verhaltende Fremdperson
Verteidigungsbereitschaft
Schutzdienst
Steht zumindest nichts von SCHIII als Voraussetzung; Persönlich habe ich keinen mehr erwischt.
Schönen Abend,
Katja