Hallo Meike,
existiert tatsächlich ein bundesweites Zuchtverbot für Bullterrier?
Die sog. Gefahrenabwehr ist Ländersache, deshalb gibt es veschiedene
LandeshundeVO`s. Und in Bayern haben die Bullterrier den gleichen Status
wie ein Rottweiler, die ja wohl gezüchtet werden dürfen. Soweit ich das
bay. LStVG in Erinnerung habe, gilt das Zuchtverbot nur für Kat.1 Hunde.
Kannst du mir die gesetzliche Grundlage für das bundesweite Zuchtverbot nennen?
Tschüß
Stefan