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Hunderassen

Die Liste der Hunderassen ist beinah unendlich lang und verschiedene Rassen haben auch verschieden Bedürfnisse und Eigenschaften. Hier ist die Rubrik, sich über die rassespezifischen Besonderheit seiner Rasse auszutauschen. Ist der Golden Retriever wirklich immer kinderlieb? Besitzt der Labrador den „Will-To-Please“? Hier kannst Du darüber reden. 
Rotti=Kampfhund?
18. Januar 2000 23:06

Hallo Ute!

Habe erst vor ein paar Wochen in einer Fernsehsendung (Politiker contra Hundeforscher/züchter) gesehen, daß es wohl das Ziel sein wird, 2 Gruppen auf die "rote Liste" zu setzen: 1. "Kampfhunde" (AmStaff, Bulli, Fila Brasiliero, etc.) und 2. "gefährliche Hunde" (hier kommen auch Dobi und Rotti vor, aber auch der gute, deutsche Schäfer, da die Grundlage eine "Beißstatistik" ist)!

Laß´ Dich bloß nicht verrückt machen (bin selber Dobi-Besitzer) - bis die sich entschieden haben, haben Katzen Maulkorbzwang!

Liebe Grüsse

Alex & Zisco

19. Januar 2000 18:06

Hi Alex,

in dem Gesetzentwurf, den die SPD in Berlin vorgelegt hat, gelten dieselben Dinge, wie für Staff, Pitbull und co. auch für den Dobi und den Rotti, d.h. grundsätzliches Halteverbot auch für diese beiden Rassen, wenn Halteerleubnis, dann nicht in Merhfamilienhäusern und nur unter der Auflage eines lebenslangen Maulkorb- und Leinenzwangs. Der Entwurf wurde bereits Juni letzten Jahres vorgelegt, die Abstimmung darüber nur aufgrund einer Unterschriftenaktion, bei der in wenigen Wochen 25000 Unterschriften zusammengekommen sind, verschoben. Ich für meinen Teil (obwohl ich nichtmal betroffen wäre), mache mich lieber vorher verrückt, als dann nichts mehr ändern zu können.

Bis dann

Franziska

23. Januar 2000 17:08

Hallo Ute,

mit einer allgemeingültigen Antwort auf Deine Frage kann Dir niemand dienen, weil es eine solche Antwort nicht gibt. Alles ums Thema Gefahrhundeverordnungen ist zunächst einmal Ländersache, und da haben und die handhaben das bekanntermaßen völlig unterschiedlich.
Weiterhin haben einige Bundesländer die Angelegenheit nicht auf Länderebene geregelt, sondern an die Städte und Gemeinden delegiert, die wiederum jeweils ihre eigenen Steuersatzungen und Gefahrhundeverordnungen erlassen.

Viele Grüße,

andreas

23. Januar 2000 17:12

Hallo Alex,

täusche Dich da mal nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.01.2000 zugunsten der Stadt Roßlau und deren Kampfundesatzung entscheiden und dabei den Gemeinden und Städten einen "Entscheidungsspielraum" bei dem Erlaß von derartigen Verordnungen und Satzungen, insbesondere Rasselisten eingeräumt. Etliche Bundesländer und Gemeinden haben ja bereits Rasselisten, auf denen durchaus Hunde zu finden sind, die asu dem üblichen Kampfhundeschma herausfallen (wie beispielsweise mein Rhodesian Ridgeback).
Ich sehe da eher eine Verschärfung auf uns zukommen, der das BVerwG die Tür geöffnet bzw. die bisherigen Tendenzen abgesegnet hat.

Viele Grüße,

andreas

23. Januar 2000 17:21

Hallo Juliane,

: Andreas kann Dir sicher genaueres darüber sagen ob und wenn ja in welchen Bundesländern bereits Rottweiler mit auf der Liste sind.

Würde ich gerne, aber da jedes Bundesland und jeder Stadt/Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen kann und sie dies auch tun, ist die Sache ziemlich unüberschaubar, so eine Art Flickenteppich. Man muß sich halt im Einzelfall für die eigenen Gemeinde/Stadt schlau machen. Ich sammle zwar alles, was mir so begegnet, aber beispielsweise all die Urteile contra Kampfhundesatzungen hat das BVerwG diese Woche in ihrer Bedeutung stark eingeschränkt.

grinning smileyavon abgesehen ist es eigentlich egal, da die ganze Liste unsinnig ist...

Nur dumm, wenn die Gerichte derartige Listen absegnen. Da haben etliche Landesgerichte in den vergangenen Jahren die Kampfhundeverordnungen aufgehoben und nun kommt es mit der Entscheidung unseres obersten deutschen Verwaltungsgerichtes ganz anders.

:Frage mich nur warum da mal wieder der Schäferhund fehlt?! (meine ich ironisch - bevor ich wieder Menge von Postings bekomme...)

Vor Jahren wurde in einem Verfahren allen Ernstes damit argumentiert, der DSH sei im Bewußtsein der Bevölkerung "verankert", dieser bekannt und vertraut. Aus diesem Grunde sei die Verunsicherung und Verängstigung wie bei den "exotischen" Kampfhunden nicht gegeben... Mag sich jeder seinen Teil denken, ist meist eine politische Entscheidung. Ausserdem: Kann Kommissar Rex ein unartiger Hund sein?

Viele Grüße,

andreas

P.S. das war es jetzt aber endgültig, muß mich nun um meinen Abflug kümmern, bis in zwei Wochen.
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: Gruss Juliane
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23. Januar 2000 17:35

Habe übersehen, dass Du in Köln wohnst. Für Nordrhein-Westfalen giktl die Gefahrhundeverordnung NW vom 21.09.1994, müßtest Du durch freundliches Erfragen beim Ordnungsamt bekommmen.
Fahre morgen früh in Urlaub und kann sie Dir deshalb leider nicht mehr schicken.

Viele Grüße,

andreas