Rotti=Kampfhund?
18. Januar 2000 09:10

Bei den ganzen Diskussionen rund um die Besteuerung, Abschaffung etc. von Kampfhunden weiß ich bis heute immer noch nicht, ob der Rottweiler in diese Sparte eigentlich mit einbezogen wird. Wie wird der Begriff Kampfhund überhaupt definiert bzw. wie wird die Zugehörigkeit einer Rasse zur Gruppe Kampfhund bestimmt?

Für mich ist mein Rotti ein ganz normaler Familienhund, dennoch interessiert mich natürlich, was da irgendwann einmal für (idiotische) Konsequenzen auf mich zukommen könnten!

Viele Grüße,
Ute

P.S.: Über allgemeinen Erfahrungsaustausch mit anderen Rotti-Besitzern würde ich mich sehr freuen!

18. Januar 2000 09:36

Hallo Ute,
ich denke welcher Hund zu dem Kampfhunden zählt, können Dir wahrscheinlich nur die Politiker sagen, die auf diesen ganzen Blödsinn gekommen sind. Im Prinzip ist ein Kampfhund ein Hund der zum kämpfen eingesetzt wird. Soweit ich weiß ist ein Rottweiler ein Wach- und Schutzhund. Nur inzwischen hat zumindest ein Politiker in Schleswig-Holstein auch z. B. den Kuvazc (Ung.Hirtenhund) auf der Kampfhundliste stehen. Ich bin der Meinung, daß diese ganze Diskussion um die Kampfhunde sowieso blödsinn ist, da es mit Sicherheit von jeder Hunderasse Hunde gibt, die beißen. Außerdem liegt es doch in der Hand des Besitzers wie sein Hund wird (Sozialisierung, Erziehung etc.)
Außerdem: Wenn es wirklich mal soweit kommt, daß bestimmte Hunderassen verboten werden, irgendwann wird wieder die nächste Hunderasse als Buhmann auserkoren.

Viele Grüße Anja

18. Januar 2000 09:37

Hi,

soweit ich weiss, zählt der Rottweiler noch nicht dazu, aber dass kann sich ja noch ändern. Da es in der Gemeinde in der ich wohne garkeine Liste gibt, bin ich da nicht auf dem letzten Stand. Sicherlich hilft Dir aber das Posting von Franziska unter "Gesetze und Verordnungen" über die Kampfhundeverordnung in Berlin weiter. Schau doch mal dort nach.

Gruss Juliane



18. Januar 2000 10:44

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten.
Das Posting von Franziska hat mir in der Tat sehr geholfen, indem in dieser Verordnung steht:

"(3) Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird das Vorliegen der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes (...) vermutet:
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, ROTTWEILER und Dobermann."

Nun gut, das gilt jetzt - soweit ich das herauslesen konnte - für Berlin...

Tschüssi, Ute


18. Januar 2000 11:19

: Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten.
: Das Posting von Franziska hat mir in der Tat sehr geholfen, indem in dieser Verordnung steht:

:
: "(3) Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird das Vorliegen der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes (...) vermutet:
: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, ROTTWEILER und Dobermann."
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: Nun gut, das gilt jetzt - soweit ich das herauslesen konnte - für Berlin...


Ja gelesen hab ich es auch, aber das ist erst wohl die Planung (also noch nicht erlassen)

Andreas kann Dir sicher genaueres darüber sagen ob und wenn ja in welchen Bundesländern bereits Rottweiler mit auf der Liste sind. Davon abgesehen ist es eigentlich egal, da die ganze Liste unsinnig ist... Frage mich nur warum da mal wieder der Schäferhund fehlt?! (meine ich ironisch - bevor ich wieder Menge von Postings bekomme...)


Gruss Juliane
:


18. Januar 2000 17:59

Hallo Ute,

diese Verordnung ist noch nicht erlassen und ich hoffe, daß sie nicht erlassen wird, denn es gibt in ihr keine Möglichkeit für die meisten Berliner Besitzer dieser Rassen, diesen Hund zu behalten, da sie trotz amtstierärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung trotzdem nicht in Mehrfamilienhäusern gehalten werden dürfen.

Ansonsten rate ich jedem Hundebesitzer jeder Rasse etwas gegen derartige Rasselisten zu unternehmen, da ansonsten sein Hund irgendwann auch auf der Liste landen könnte.
Berlin ist das erste Bundesland, das vorhat, die Rassen Rottweiler und Dobermann mit in die Liste zu nehmen. Bisher sind sie vermutlich wg. ihres "Nationalhundstatus" verschont geblieben.

Bis dann

Franziska