: Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten.
: Das Posting von Franziska hat mir in der Tat sehr geholfen, indem in dieser Verordnung steht:
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: "(3) Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird das Vorliegen der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes (...) vermutet:
: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, ROTTWEILER und Dobermann."
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: Nun gut, das gilt jetzt - soweit ich das herauslesen konnte - für Berlin...
Ja gelesen hab ich es auch, aber das ist erst wohl die Planung (also noch nicht erlassen)
Andreas kann Dir sicher genaueres darüber sagen ob und wenn ja in welchen Bundesländern bereits Rottweiler mit auf der Liste sind. Davon abgesehen ist es eigentlich egal, da die ganze Liste unsinnig ist... Frage mich nur warum da mal wieder der Schäferhund fehlt?! (meine ich ironisch - bevor ich wieder Menge von Postings bekomme...)
Gruss Juliane
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