: Hallo Josh,
: "Schutzgebühr" ist nur ein anderes Wort für "Verkaufspreis". Geschützt wird damit gar nichts. Höchstens das eigene Portemonnaie vor dem Zugriff des Finanzamtes. Und solange ein Hund rechtlich eine Sache ist, ist ein Schutzvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Das ist doch Blödsinn was du schreibst.
Erstens: Durch den Verkauf eines einzelnen Hundes kommt es ohnehin nicht zum Zugriff des Finanzamtes. Es liegt keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vor. Diese "Umsätze" sind in keiner Weise steuerpflichtig. Anders würde dies evtl. aussehen, wenn ein Mensch als Züchter massenweise und in Gewinnerzielungsabsicht verkauft, aber dies ist ein anderes Thema.
Zweitens: Selbst wenn dies ein Steuerpflichtiger Umsatz wäre, würde eine bloße Umbennenung des Kaufpreises in eine Schutzgebühr nicht zum Wegfall der Steuerpflicht führen. Das wäre ja toll, dann würd ich sofort ein Einzelhandelsgeschäft aufmachen und alle Waren gegen eine Schutzgebühr abgeben.
Drittens: Natürlich kann man im Schutzvertrag schon das eine oder andere rechtlich wirksam regeln, z. B. ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Ob sich dies in der Praxis immer umsetzen läßt ist eine andere Frage. Ich finde aber, dass dies sehr verantwortlich ist, es zumindest einmal zu probieren.
Viertens: Die Erhebung einer Schutzgebühr macht in jedem Fall Sinn:
Zumindest, und deshalb heißt sie auch Schutzgebühr, schreckt man damit kriminelle Tierhändler ab, die versuchen, Tiere zum Beispiel an illegale Tierversuchslabore zu verkaufen. Bei kostenloser Abgabe würden sich eine Menge dieser „Interessenten“ melden. Mit Schutzgebühr können sie mit den Tieren kein Geschäft machen.
Gruß Bernie