Rassehund aus Notvermittlung - Preis?
19. Juni 2003 12:52

Hallo Josh,

die Leute, die ihren Hund abgeben, nehmen in doch in aller regel nicht zurück, wenn`s bei dem neuen Besitzer nicht läuft. Da braucht es auch keine Schutzgebühr. Deinem Vorredner ist da beizupflichten. Der Kerl, der meine Hündin früher hatte soll froh sein, dass er nicht noch ein paar in den Hintern getreten bekam ... dafür, dass er einen kleinen Welpen Tag und Nacht in einer stillgelegten Werksattt einsperrte, wo der Hund sich selbst überlassen war.

Viele Grüße,

andreas

19. Juni 2003 13:07

Hallo Josh,
"Schutzgebühr" ist nur ein anderes Wort für "Verkaufspreis". Geschützt wird damit gar nichts. Höchstens das eigene Portemonnaie vor dem Zugriff des Finanzamtes. Und solange ein Hund rechtlich eine Sache ist, ist ein Schutzvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Zu Deinem Fall: Die Hündin wollte immer nur zu den Menschen. Klar, glaub ich. Aber doch wohl zu ihren Menschen. Und die Züchter haben nicht den Störenfried weggegeben - der bringt ja noch was ein - sondern die alte Hündin.
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan - er kann gehen

Viele Grüße
Heinz & Liska


19. Juni 2003 16:34

Hallo!
Für einen Malteserwelpen mit VDH-Papieren kannst du einen Preis ab etwa 800 Euro rechnen, da diese Rasse ja recht selten ist und die Würfe sehr klein. Bei seriösen Züchtern werden die alten Hündinnen nicht abgegeben, da es ja kleine Hunde sind und sie ohne Probleme bis an ihr Lebensende im Rudel mitlaufen können. Es kann aber vielleicht sein, dass mal eine jüngere Hündin sich als für die Zucht nicht geeignet herausstellt und daher dann als Familienhund abgegeben werden kann, da sie dafür dann besser geeignet wäre. VDH-Vereine, die Malteser züchten, sind der Deutsche Malteser-Club, der Malteser-Club Deutschland und der Verband Deutscher Kleinhundezüchter, die auch im Internet vertreten sind und da kann man beim Zuchtwart anfragen. Einen Malteser aus zweiter Hand zu bekommen, halte ich für unwahrscheinlich, da sich ja niemand freiwillig von diesem liebenswerten kleinen Hund trennt und falls doch, nimmt der Züchter den Hund gerne wieder zurück und kümmert sich um ihn.
Liebe Grüße Emma


19. Juni 2003 16:46

Hallo Lara,

erstmal finde ich es toll, daß Du Dich für einen Malteser entschieden hast. Ich besitze selbst einen Malteserrüden und hab meine Entscheidung für diese Rasse nie bereut. Aber zu Deinen Fragen: ein Malteserwelpe kostet zwischen 700 bis 1000 Euro. Ältere Zuchthündinnen werden oft billiger abgegeben, was sie jedoch genau kosten, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings finde ich persönlich es ziemlich schlimm, wenn ein Züchter seine Zuchthündinnen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, einfach abgibt. Für einen Malteser aus einer Notvermittlung wirst Du wohl mit ca. 150 bis 200 Euro rechnen müssen, je nachdem, wie alt der Hund ist. Allerdings gibt es soviel ich weiß keine Notvermittlung speziell für die Rasse Malteser. Da müsstest Du Dich schon in den Tierheimen oder auf den Tierschutzseiten im Internet umsehen. Aber auch dort dürfte es nicht einfach sein, einen Malteser zu finden. Vielleicht kann man Dir aber auch bei den beiden Malteserclubs schon weiterhelfen, denn die meisten Züchter nehmen ja auch ältere Hunde aus ihrer Zucht im Notfall zurück, um sie dann an neue Besitzer weiter zu vermitteln.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Glück bei der Suche nach Deinem "Traum in Weiß", wie der Malteser auch genannt wird :-)!

LG
Petra

19. Juni 2003 16:46

: Hallo Josh,
: "Schutzgebühr" ist nur ein anderes Wort für "Verkaufspreis". Geschützt wird damit gar nichts. Höchstens das eigene Portemonnaie vor dem Zugriff des Finanzamtes. Und solange ein Hund rechtlich eine Sache ist, ist ein Schutzvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht.

Das ist doch Blödsinn was du schreibst.

Erstens: Durch den Verkauf eines einzelnen Hundes kommt es ohnehin nicht zum Zugriff des Finanzamtes. Es liegt keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vor. Diese "Umsätze" sind in keiner Weise steuerpflichtig. Anders würde dies evtl. aussehen, wenn ein Mensch als Züchter massenweise und in Gewinnerzielungsabsicht verkauft, aber dies ist ein anderes Thema.

Zweitens: Selbst wenn dies ein Steuerpflichtiger Umsatz wäre, würde eine bloße Umbennenung des Kaufpreises in eine Schutzgebühr nicht zum Wegfall der Steuerpflicht führen. Das wäre ja toll, dann würd ich sofort ein Einzelhandelsgeschäft aufmachen und alle Waren gegen eine Schutzgebühr abgeben.

Drittens: Natürlich kann man im Schutzvertrag schon das eine oder andere rechtlich wirksam regeln, z. B. ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Ob sich dies in der Praxis immer umsetzen läßt ist eine andere Frage. Ich finde aber, dass dies sehr verantwortlich ist, es zumindest einmal zu probieren.

Viertens: Die Erhebung einer Schutzgebühr macht in jedem Fall Sinn:
Zumindest, und deshalb heißt sie auch Schutzgebühr, schreckt man damit kriminelle Tierhändler ab, die versuchen, Tiere zum Beispiel an illegale Tierversuchslabore zu verkaufen. Bei kostenloser Abgabe würden sich eine Menge dieser „Interessenten“ melden. Mit Schutzgebühr können sie mit den Tieren kein Geschäft machen.

Gruß Bernie


19. Juni 2003 16:53

Einen Malteser aus zweiter Hand zu bekommen, halte ich für unwahrscheinlich, da sich ja niemand freiwillig von diesem liebenswerten kleinen Hund trennt und falls doch, nimmt der Züchter den Hund gerne wieder zurück und kümmert sich um ihn.
: Liebe Grüße Emma
:
Hallo Emma,

grundsätzlich stimmt es schon, daß ein Malteser aus zweiter Hand schwer zu bekommen ist, aber ein paar Fälle kenne ich doch, wo sich die Besitzer von ihrem Malteser, aus welchen Gründen auch immer, getrennt haben. Wahrscheinlich war bei diesen Leuten das Interesse an ihrem Hund nicht allzu groß. Für mich jedenfalls käme eine Trennung von meinem Malteser niemals in Frage, ganz egal, wie schlimm die Umstände auch wären.
Besitzt Du auch einen Malteser oder einen anderen Bichon?

LG
Petra