Hallo Jürgen,
sorry, irgendwie kommt man vor lauter "Kampfhunden" nicht mehr durch's ganze Forum. Meine Antwort kommt also etwas spät...
: Aktuell laufen die Verhandlungen mit der Unteren Naturschutzbehörde bezgl. einer Platznutzung
Na, da wünsche ich Heidmannsheil und einen Sachbearbeiter, der nix gegen Hunde hat...
: Was uns speziell interessiert, ist die Frage, was neben der eigentlichen Vereinsgründung (Amtsgericht etc.) sonst noch zwingend für eine Gründung erforderlich ist -
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: Haftpflichtvers...
Müßt Ihr auf jeden Fall abschließen! Solange Ihr keinen Schutzdienst macht und kein teures Vereinsheim habt reicht die aber völlig aus. I.d.R. richtet sich die Höhe der Prämie nach der Anzahl der Mitglieder. Holt auf jeden Fall Angebote von mehreren Gesellschaften ein, da gibt es enorme Unterschiede im Preis!
Sobald Ihr SchH-Sport in Euer Programm aufnehmt braucht Ihr auch eine Helfer-Unfallversicherung! Auch da gitb es Unterschiede. Wenn mehrere Schutzdiensthelfer in einem Verein arbeiten, ist da eine etwas teurere Versicherung, die aber keine namentliche Auflistung der Helfer verlangt, besser. Arbeiten nur ein oder zwei Helfer im verein, reicht eine versicherung, in deren Police die Namen der Helfer aufgeführt werden. Die sind i.d.R. etwas günstiger.
: Verbandsbeitritt usw.
Da solltet Ihr Euch schon drüber im Klaren sein, bevor Ihr Eure Gründungsversammlung abhaltet und die Satzung beim Amtsgericht einreicht! Die Verbände verlangen gewisse Formulierungen in den Satzungen, z.B. "... der Verein erkennt die Satzung des Hauptverbandes XYZ an...". Habt ihr beim Eintritt in einen übergeordneten Verband bereits eine bestehende Satzung ohne die geforderten Formulierungen, dann muß diese geändert werden (dafür ist wieder eine Versammlung nötig), die Änderung muß beim Amtsgericht eingereicht werden (das kostet wieder Geld) usw.
Besser ist es, bereits vor Gründungsbeginn zu wissen, welchem Verband man sich anschließen möchte. Man kann dann die Satzung zur Prüfung vorab dort einreichen und spart sich so Zeit und Geld.
Die Frage, ob und welchem Verband man sich anschließt, muß natürlich vorher klar feststehen. Fakt ist, ohne übergeordneten Verband hat man keine Möglichkeit, Prüfungen und Wettkämpfe abzuhalten oder an Meisterschaften und Wettkämpfen teilzunehmen, egal ob im SchH-Sport, THS oder Agility. Auch für das Abhalten von Erziehungskursen ist die Mitgleidschaft in einem Verband sinnvoll, damit die Teilnehmer später z.B. die Begleithundeprüfung oder den Team-Test ablegen können. Welchem Verband man sich anschließt richtet sich nach der Infrastruktur innerhalb des Vereines; hat man vornehmlich Hunde einer Rasse, wären Überlegungen sinnvoll, sich dem entsprechenden Rassehundezuchtverband anzuschließen, z.B. SV, ADRK, KfT etc. Sollen die Interessen aller Hundehalter, unabhängig von eienr Rasse, angesprochen werden, wäre der Eintritt in einen Landesverband des Deutschen Hudnesportverbandes sinnvoll. Dabei ist zu beachten , daß z.B. beim Eintritt in den SV vorab zu klären ist, ob der Verein als beim Amtsgericht eingetragener Verein aufgenommen wird, denn die Ortsgruppen des SV's sind lt. dessen Satzung i.d.R. keine "e.V.'s".
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich einem anderen Verband als dem VDH anzuschließen; man muß nur vorher wissen, daß z.B. innerhalb des IRGV z.B. Hundesport nicht in der Intensität betrieben wird wie im VDH (z.B. keine Dt. meisterschaften in THS ode Agility).
: Gibt es Fördermöglichkeiten bei Vereinsgründung
Von den Verbänden aus nicht, die sind andersherum darauf angewiesen, daß ihre Leistungen von den Vereinen bezahlt werden. Wie es in den einzelnen Gemeinden aussieht weiß ich nicht; ich würde auf jeden Fall persönliche Gespräche führen mit dem Bürgermeister, den örtl. Landtagsabgeordneten usw.; Banken und Sparkassen sind auch gute Ansprechpartner.
: Gibt es Fettnäpfchen, die man im Vorfeld bereits beiseite räumen kann (z.B. Gemeinnützigkeit des Vereins aus steuerlicher Sicht)
Die Gemeinnützigkeit würde ich nur anstreben, wenn der Verein keinen eigenen Besitz und Vermögen hat. Solange der Reingewinn pro Jahr 6000 DM nicht übersteigt, bringt die Gemeinnützigkeit dem Verein sowieso nichts, seitdem Hundesport generell als Gemeinnützig anerkannt wurde und Hundesportvereine somit unter das vereinfachte Vereinsbesteuerungsverfahren fallen. Hat der Verein die Gemeinnützigkeit einmal zuerkannt bekommen und verstößt er gegen eine der damit verbundenen Auflagen, kann er rückwirkend dazu verdonnert werden, Steuern nachzubezahlen, weil die Gemeinnützigkeit in dem Fall reückwirkend wieder entzogen werden kann. Für einen Verein nicht ungefährlich, weiß manchmal der aktuelle Vorstand oftmals nicht, was der vorherige getan hat (nicht jeder Vorstand geht in Freundschaft).
: Welcher finanzielle Aufwand muss für eine Vereinsgründung angesetzt werden
Pffft, da bin ich jetzt überfragt. Eintragung beim Amtsgericht wird so ca. 50 bis 100 DM kosten, vielleicht auch etwas mehr. Was dann noch hinzu kommt, hängt von den einzelnen Verbänden ab. Beim dhv wären das zum einen die jährlich anstehenden Beiträge für den zuständigen Landesverband und die Kreisgruppe und eine Aufnahmegebühr, deren Höhe ich aber nicht kenne (schätze mal so 150 bis 250 DM). Da solltet Ihr euch vorab bei den Verbänden erkundigen. Habt Ihr schon einen ins Auge gefaßt?
Viele Grüße
Antje