Hallo Yvonne,
zunächst muß der Hund eine Begleithundeprüfung bestanden haben, bevor er mit der Schutzhundeausbildung beginnen kann.
Sein Wesen muß gefestigt sein, d. h. bei großen Rassen nicht vor dem Alter von 2 Jahren, erst dann sind große Hunde auch seelisch "fertig".
Hunde, die nicht zu den sogenannten Schutzhundrassen gehören werden auch geprüft ob sie das Nervenkostüm dafür haben.
Schutzhunde im privaten Bereich sollten generell über den Beutetrieb, nicht über den Wehrtrieb, ausgebildet werden. Der Wehrtrieb (sprich Selbstverteidigung) entwickelt sich bei großen Hunderassen etwa ab dem Alter von 1,5 bis 2 Jahren.
Hunde mit einem Alter von ca. 1/2 Jahr, wie Du beschrieben hast, sind dem auf keinen Fall gewachsen. Wahrscheinlich werden auf diese Art eher Ängste gezüchtet, als eine sinnvolle Ausbildung geleistet.
Hunde vor dem Erwachsenenalter erwarten, daß sie von Herrchen oder Frauchen beschützt werden, nicht umgekehrt!
Mit dem Schutzdienst begonnen wird, indem man dem Hund den Ärmel als Beute schmackhaft macht und darauf wird nach und nach aufgebaut, mal ganz abgesehen von den Unterordnungs- und Apportierübungen und der Fährtenarbeit.
Ein Hund, der die Unterordnung nicht beherrscht, wird niemals den Ärmel als Beute erhalten oder damit konfrontiert werden.
Nur nochmal für alle Schutzhundgegner: ein Hund, der nicht im Gehorsam steht (sprich: Unterordnung (Fuß, Sitz, Platz (bleib))kann keine Schutzhundausbildung machen.
Grüße Ina+Treija