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kupierter Hund - Prüfung?

geschrieben von Kathi & 3 Akita(YCH) 
kupierter Hund - Prüfung?
07. Juli 2000 07:30

Hi Yorkies,

wer kann mir etwas zu folgendem Fall sagen:

Ein Mitglied in unserem Hundesportverein (DVG) hat sich Anfang diesen Jahres einen Dobermann (kupiert! dt. Zucht) gekauft.
Nun habe ich gehört, daß dieser Hund auf einen DVG-Platz gar keine Prüfung ablegen darf (da kupiert).
Stimmt das? Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder weiß jemand etwas genaues?
Da die Besitzer des Hundes BEWUSST gegen das Tierschutzgesetzt gehandelt haben (durch den Kauf eines kupierten Hundes), fände ich den Ausschluß von Prüfungen nicht gerade unsinnig.
Und wie sieht es mit der Mitgliedschaft überhaupt aus?

Gruß
Kathi


07. Juli 2000 08:33

Hallo Kathi,

wie fast alles, es ist nicht ausdrücklich verboten und nicht ausdrücklich erlaubt. Soweit ich weiß ist da auch noch nichts definitiv Spruchreif.

Fakt ist: der VDH (also auch DVG) hat ein Ausstellungsverbot für illegal kupierte Hunde erlassen. Streng genommen, also rein rechtlich, ist eine Prüfung nichts weiter als eine Ausstellung. Ich weiß, die Sportler werden jetzt Amok laufen, ist aber so... Somit gilt dieses "Prüfungsverbot" wie Du ganz richtig sagtest. Nun hängt es aber individuell von jedem Richter ab, ob er einen illegal kupierten Hund von der Prüfung ausschließt oder nicht. Da die rechtslage noch sehr schwammig ist und sich der VDH meines Wissens auch noch nicht definitiv geäußert hat, wird sich da wohl so schnell keiner aufs Glatteis begeben...

Für höhere Prüfungen (Landesausscheidung, etc.) ist dieser Hund aber auf jeden Fall gesperrt. Zur Zucht kann er auch nicht zugelassen werden, weil eben dieses Ausstellungsverbot erlassen wurde. Obwohl das der Dobermannverein nicht so genau damit nimmt, sagt man. Sind aber wohl die einzigen... bei den Schnauzern, Boxern und Rottis wird da sehr genau drauf geachtet und sofort von Veranstaltungen ausgeschlossen.

Früher oder später wird aber auf jeden Fall ein definitives Austellungs- und Prüfungsverbot kommen, da bin ich sicher und das ist auch richtig so. Trotzdem darf man sich auch als Verein nicht aus der Pflicht nehmen etwas zu tun. Der DVG muß wie jeder VDH-Verein das geltende Tierschutzgesetz vertreten. Sollten Mitglieder wissentlich dagegen verstoßen muß man sich fragen ob das so richtig ist und ob man das als Mitgliedsverein so fördern und vertreten kann. Das kann keine einzelner entscheiden, das sollte auf einer Mitgliederversammlung besprochen und beschlossen werden. Egal was man persönlich von diesem Verbot hält...

Viele Grüße

Sören mit Riesenschnauzer Niko (4 Jahre alt, daher legal kupiert :-))

07. Juli 2000 09:29

Hallo Sören,

eine Prüfung ist eigentlich eine Überprüfung des Ausbildungsstandes eines Hundes, und es ist nicht untersagt, einen kupierten Hund auszubilden. Es kann auch sehr schwer eine Trennung gemacht werden zwischen legal und illegal kupierten Hunden; was ist, wenn der Besitzer einen kupierten Hund aus dem Tierheim übernimmt (bei uns saß gerade ein komplett kupierter Dobermann, im Ausland geboren, im Tierheim)? Darf dieser Hund ausgebildet (und dessen Ausbildungsstand dann in einer Prüfung überprüft) werden? Das Thema ist recht verzwickt, aber ich denke, darüber sollten sich die einzelnen Rassehundezuchtverbände ihre eigenen Regelungen schaffen. Wenn auf den Schauen keine kupierten Hudne mehr ausgestellt werden dürfen, dann kommt der kupierte Hund, egal ob mit oder ohne Prüfung, eben nicht mehr in die Zucht. Und wenn jemand einen kupierten Hund hat, dann ist es mir lieber, der Hund wird vernünftig ausgebildet und ausgelastet als daß er gar keine Ausbildung genießt. Und ich fände es auch nicht richtig, wenn ausländische Hunde auf deutschen Veranstaltungen nicht mehr startberechtigt wären, wenn im Herkunftsland das Kupieren nocht erlaubt und üblich ist.

Viele Grüße

Antje

07. Juli 2000 09:40

Hi Sören,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich wohl mal direkt beim DVG erkundigen um den derzeitigen Stand der Dinge zu erfragen. Sicher liebt so etwas im Zuständigkeitsbereich des/der Tierschutzbeauftragten.

Gruß
Kathi

07. Juli 2000 09:53

: eine Prüfung ist eigentlich eine Überprüfung des Ausbildungsstandes eines Hundes, und es ist nicht untersagt, einen kupierten Hund auszubilden.

Eine Prüfung ist rein rechtlich aber eine Ausstellung.

:Es kann auch sehr schwer eine Trennung gemacht werden zwischen legal und illegal kupierten Hunden; was ist, wenn der Besitzer einen kupierten Hund aus dem Tierheim übernimmt (bei uns saß gerade ein komplett kupierter Dobermann, im Ausland geboren, im Tierheim)? Darf dieser Hund ausgebildet (und dessen Ausbildungsstand dann in einer Prüfung überprüft) werden?

Ja sicher darf der Hund ausgebildet werden. Warum nicht?? Ein Hund aus dem Tierheim wird vom VDH als ein Mischling gesehen, da keine Papiere. Ob der Hund Papiere hat oder nicht, geht aus der Leistungsurkunde die bei jeder Prüfung vorgelegt wird hervor. Diese Papiere kann der Richter einsehen und sieht auf den ersten Blick ob der Hund illegal kupiert wurde oder nicht. Niemand schreit danach wenn ein illegal kupierter "Mischling" eine Prüfung macht. Es geht um die Hunde, die mit VDH Papieren gezogen wurden und nun ein Ausbildungskennzeichen für die Zucht erlangen.

grinning smileyas Thema ist recht verzwickt, aber ich denke, darüber sollten sich die einzelnen Rassehundezuchtverbände ihre eigenen Regelungen schaffen.

Sollten sie nicht, das ist sache des VDH. Es kann nicht angehen, daß der Dobermann-Verein laschere Regelungen hat als der Pinscher-Schnauzer-Klub.

:Wenn auf den Schauen keine kupierten Hudne mehr ausgestellt werden dürfen, dann kommt der kupierte Hund, egal ob mit oder ohne Prüfung, eben nicht mehr in die Zucht.

Stimmt.

Und wenn jemand einen kupierten Hund hat, dann ist es mir lieber, der Hund wird vernünftig ausgebildet und ausgelastet als daß er gar keine Ausbildung genießt.

Stimmt auch... für den Hund. Bei den Besitzern fördert man damit Tierschutzwidriges Verhalten. Wenn sie nicht züchten wollen haben sie keinen Grund sich einen unkupierten Hund zu holen.

:Und ich fände es auch nicht richtig, wenn ausländische Hunde auf deutschen Veranstaltungen nicht mehr startberechtigt wären, wenn im Herkunftsland das Kupieren nocht erlaubt und üblich ist.

Würde ich auch nicht richtig finden, wird auch so nicht praktiziert. Darüber wird noch nicht mal nachgedacht.

Viele Grüße

Sören


07. Juli 2000 10:39

Hallo Sören,

: Eine Prüfung ist rein rechtlich aber eine Ausstellung.

Naja, ich weiß nicht; eine Zuchtschau (= Ausstellung) wird immer durch den für die Rasse zuständigen Zuchtverband ausgerichtet; eine Prüfung kann auch eine Veranstaltung eines Zuchtverbandes sein, muß aber nicht, z.B. bei Veranstaltungen des dhv. Allerdings gibt es Schauordnungen, Zuchtordnungen und Prüfungsordnungen, und das sind für mit ganz unterschiedliche Dinge, es kann durchaus in der einen etwas stehen, was der anderen nicht entspricht. Die eine Verordnung regelt halt das Schauwesen, die andere die Zucht und die dritte den Ablauf von Leistungsprüfungen. Legt ein Zuchtverband fest, daß auf einer seiner Leistungsveranstaltungen nur zucht- oder ausstellungsfähige Tiere starten dürfen, dann ist das etwas anderes. Uns hat das zuständige Veterinäramt im vergangenen Jahr auf Anfrage jedenfalls mitgeteilt, daß kupierte Hunde weiterhin an Prüfungen teilnehmen dürfen, daß sie aber Zuchtschauen in Zukunft strenger kontrollieren werden.


: Ja sicher darf der Hund ausgebildet werden. Warum nicht?? Ein Hund aus dem Tierheim wird vom VDH als ein Mischling gesehen, da keine Papiere.

????? Es gibt auch Tierheime, welche die Ahnentafeln der Hunde nicht vernichten (was sie rechtlich sowieso nicht dürfen, da der ausstellende Zuchtverband das Besitzrecht an den Ahnentafeln hat), sondern sie den neuen Eigentümern aushändigen. Natürlich werden solche Hunde als reinrassig mit Ahnentafeln geführt. Auch Rassehunde ohne Papiere werden nicht als Mischlinge geführt, sondern eben als Rassehunde ohne Papiere.


: Ob der Hund Papiere hat oder nicht, geht aus der Leistungsurkunde die bei jeder Prüfung vorgelegt wird hervor. Diese Papiere kann der Richter einsehen und sieht auf den ersten Blick ob der Hund illegal kupiert wurde oder nicht.

Woran sieht das der Richter? Ein Hund ist auch dann legal kupiert, wenn er längere Zeit im Ausland war. Einige ausländische Züchter lassen die Welpen auch hier registrieren, weil sie hier einen Wohnsitz angemeldet haben (die Welpen werden aber im Ausland geboren und kupiert). Manche in Deutschland geborenen Hunde werden als Welpen ins Ausland verkauft, dort legal kupier tund später wiede rnach Deutschland verkauft. Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines LR's ist, sich da durchzuwurschteln, sondern das ist Aufgabe der zuständigen Veterinärbehörde oder aber der Zuchtverbände, wenn für einen dieser Hunde die Zuchtzulassung erworben werden soll.


: Niemand schreit danach wenn ein illegal kupierter "Mischling" eine Prüfung macht. Es geht um die Hunde, die mit VDH Papieren gezogen wurden und nun ein Ausbildungskennzeichen für die Zucht erlangen.

Dann wird hier aber mit zweierlei Maß gemessen!!! Entweder es gilt für alle oder aber für keinen! Für die Zuchtzulassung ist im Endeffekt der Zuchtverband zuständig, nicht ein LR vom dhv, der mit Zuchtpolitik etc. rein gar nichts am Hut hat.


: Sollten sie nicht, das ist sache des VDH. Es kann nicht angehen, daß der Dobermann-Verein laschere Regelungen hat als der Pinscher-Schnauzer-Klub.

Aber dem dhv kann's egal sein, ob ein kupierter Pinscher, Schnauzer, Dobermann oder Mischling seinen Ausbildungsstand überprüfen läßt! Entweder gar kein kupierter Hund (dann auch keiner aus dem Tierheim) oder es werden keine Unterscheidungen gemacht. Alleine eine Prüfung reicht bei keinem Zuchtverband für eine Zuchtzulassung, der betreffende Hund muß auf jeden Fall noch mal einem Spezialrichter (Schau-, Leistungsrichter, Körmeister etc.) dieser Rasse, der dann in dieser Hinsicht auch besser geschult ist, vorgeführt werden. Von diesem kann man dann vielleicht erwarten, daß er den Unterschied erkennt zwischen einem legal und einem illegal kupierten Hund (und das ist für viele Amtstierärzte schon schwierig). Es darf sich nicht so entwickeln, daß der eine LR beurteilt, der Hund wurde legal kupiert und der HF darf starten, der nächste Richter aber der Meinung ist, der Hund wurde illegal kupiert und der hF darf nicht starten.


: ... Bei den Besitzern fördert man damit Tierschutzwidriges Verhalten. Wenn sie nicht züchten wollen haben sie keinen Grund sich einen unkupierten Hund zu holen.

Das wäre doch dann ein Fall für den zuständigen Amtstierarzt, oder?