Hallo Sören,
: Eine Prüfung ist rein rechtlich aber eine Ausstellung.
Naja, ich weiß nicht; eine Zuchtschau (= Ausstellung) wird immer durch den für die Rasse zuständigen Zuchtverband ausgerichtet; eine Prüfung kann auch eine Veranstaltung eines Zuchtverbandes sein, muß aber nicht, z.B. bei Veranstaltungen des dhv. Allerdings gibt es Schauordnungen, Zuchtordnungen und Prüfungsordnungen, und das sind für mit ganz unterschiedliche Dinge, es kann durchaus in der einen etwas stehen, was der anderen nicht entspricht. Die eine Verordnung regelt halt das Schauwesen, die andere die Zucht und die dritte den Ablauf von Leistungsprüfungen. Legt ein Zuchtverband fest, daß auf einer seiner Leistungsveranstaltungen nur zucht- oder ausstellungsfähige Tiere starten dürfen, dann ist das etwas anderes. Uns hat das zuständige Veterinäramt im vergangenen Jahr auf Anfrage jedenfalls mitgeteilt, daß kupierte Hunde weiterhin an Prüfungen teilnehmen dürfen, daß sie aber Zuchtschauen in Zukunft strenger kontrollieren werden.
: Ja sicher darf der Hund ausgebildet werden. Warum nicht?? Ein Hund aus dem Tierheim wird vom VDH als ein Mischling gesehen, da keine Papiere.
????? Es gibt auch Tierheime, welche die Ahnentafeln der Hunde nicht vernichten (was sie rechtlich sowieso nicht dürfen, da der ausstellende Zuchtverband das Besitzrecht an den Ahnentafeln hat), sondern sie den neuen Eigentümern aushändigen. Natürlich werden solche Hunde als reinrassig mit Ahnentafeln geführt. Auch Rassehunde ohne Papiere werden nicht als Mischlinge geführt, sondern eben als Rassehunde ohne Papiere.
: Ob der Hund Papiere hat oder nicht, geht aus der Leistungsurkunde die bei jeder Prüfung vorgelegt wird hervor. Diese Papiere kann der Richter einsehen und sieht auf den ersten Blick ob der Hund illegal kupiert wurde oder nicht.
Woran sieht das der Richter? Ein Hund ist auch dann legal kupiert, wenn er längere Zeit im Ausland war. Einige ausländische Züchter lassen die Welpen auch hier registrieren, weil sie hier einen Wohnsitz angemeldet haben (die Welpen werden aber im Ausland geboren und kupiert). Manche in Deutschland geborenen Hunde werden als Welpen ins Ausland verkauft, dort legal kupier tund später wiede rnach Deutschland verkauft. Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines LR's ist, sich da durchzuwurschteln, sondern das ist Aufgabe der zuständigen Veterinärbehörde oder aber der Zuchtverbände, wenn für einen dieser Hunde die Zuchtzulassung erworben werden soll.
: Niemand schreit danach wenn ein illegal kupierter "Mischling" eine Prüfung macht. Es geht um die Hunde, die mit VDH Papieren gezogen wurden und nun ein Ausbildungskennzeichen für die Zucht erlangen.
Dann wird hier aber mit zweierlei Maß gemessen!!! Entweder es gilt für alle oder aber für keinen! Für die Zuchtzulassung ist im Endeffekt der Zuchtverband zuständig, nicht ein LR vom dhv, der mit Zuchtpolitik etc. rein gar nichts am Hut hat.
: Sollten sie nicht, das ist sache des VDH. Es kann nicht angehen, daß der Dobermann-Verein laschere Regelungen hat als der Pinscher-Schnauzer-Klub.
Aber dem dhv kann's egal sein, ob ein kupierter Pinscher, Schnauzer, Dobermann oder Mischling seinen Ausbildungsstand überprüfen läßt! Entweder gar kein kupierter Hund (dann auch keiner aus dem Tierheim) oder es werden keine Unterscheidungen gemacht. Alleine eine Prüfung reicht bei keinem Zuchtverband für eine Zuchtzulassung, der betreffende Hund muß auf jeden Fall noch mal einem Spezialrichter (Schau-, Leistungsrichter, Körmeister etc.) dieser Rasse, der dann in dieser Hinsicht auch besser geschult ist, vorgeführt werden. Von diesem kann man dann vielleicht erwarten, daß er den Unterschied erkennt zwischen einem legal und einem illegal kupierten Hund (und das ist für viele Amtstierärzte schon schwierig). Es darf sich nicht so entwickeln, daß der eine LR beurteilt, der Hund wurde legal kupiert und der HF darf starten, der nächste Richter aber der Meinung ist, der Hund wurde illegal kupiert und der hF darf nicht starten.
: ... Bei den Besitzern fördert man damit Tierschutzwidriges Verhalten. Wenn sie nicht züchten wollen haben sie keinen Grund sich einen unkupierten Hund zu holen.
Das wäre doch dann ein Fall für den zuständigen Amtstierarzt, oder?