Hallo klaus und Susi,
: Bei FH-Prüfungen ist durch Vorlage des Bewertungsausweises der Nachweis einer bestandenen BH-oder SchH/IP 1-3 unter einem AZG-LR zu erbringen.
: und jetzt kommt der Teil den Du wahrscheinlich mißverstanden hast.
: Nur in Verbindung mit einer SchH- oder IP-Prüfung kann die FH als AKZ im Sinne der Zucht-,Zuchtschau- und Körordnung der Rassezuchtvereine anerkannt werden.
Sorry, Klaus hat natürlich recht!!! Geändert wurde, daß nicht mehr eine bestandene SchH1 als Zulassung für die FH gilt, sondern die BH (mit Schuß) dafür reicht. Alles andere (FH ohne BH) geistern irgendwo als Antrag herum, in welchem Stadium (gestellt, bearbeitet oder abgelehnt) weiß ich allerdings nicht.
Viele Grüße
Antje