Agility - nicht anerkannt?
14. Oktober 2000 13:55


Liebe Hundesportler!

Ich habe mit meiner Collie-Hündin eine BH-Prüfung abgelegt, die ich auch in ihre Ahnentafel eintragen ließ. Die Agility-Prüfungen, die sie dann
bis zu A3 abgelegt, werden allerdings nicht eingetragen. Mir wurde gesagt, daß Agility keine anerkannte Prüfung sei wie BH,AD,SchH,FH oder
WH-Prüfungen, und es deshalb keinen Eintrag in die Ahnentafel geben würde. Stimmt das so? Ich bin neugierig, was ihr dazu meint.

Viele Grüße
Birgit + Collies


14. Oktober 2000 16:10

Hallo Birgit!

Ja, das ist so. Agility ist keine "anerkannte Prüfung" und wird somit nur in die Leistungskarte, nicht aber in die Ahnentafel eingetragen. Genau wie Breitensportleistungen.
Das liegt bestimmt daran, daß sich die Eignung zum Schutzhund vererbt und die zu Agility nicht ;-) Nein, im Ernst, es gibt ja noch keine Hunderasse, bei der man bestandene Agilityprüfungen für die Zuchtzulassung nachweisen muß, daher kommt es wahrscheinlich. Schließlichwerden bei den Jagdhundrassen die entsprechenden Prüfungen (Vielseitigkeitsprüfung etc.), die für die Zucht nötig sind, auch mit in die Ahnentafel eingetragen. WH ist glaube ich nirgends Vorraussetzung, wird aber trotzdem eingetragen (frag mich nicht nach Logik).
Denke mal, so etwa wird das sein...

Viele Grüße,

Katja

14. Oktober 2000 16:36

Hi,

: WH ist glaube ich nirgends Vorraussetzung, wird aber trotzdem eingetragen.

Meinst Du mit WH die Wachhundprüfung?
Wenn ja, wird die aus "alter Sitte" eingetragen.
Früher d.h. vor 15 Jahren war die Wachhundprüfung Voraussetzung für die Fährtenhundprüfung. Man mußte also erst die BH und dann die WH ablegen um als Fährtenhund zugelassen zu werden. Heute ist die BH-Prüfung das Sprungbrett zu den höheren Stufen (SchH und FH).
WB und BH sind auch keine Prüfungen für die ein Ausbildungskennzeichen vergeben wird (SchH, FH). Es gibt da nur "bestanden" oder "nicht bestanden".
Agility ist im Turnierhundesport mit angesiedelt (Breitensportm Team-Test).
Einziger Unterschied: Für Agility muß eine BH-Prüfung vorliegen beim Breitensport und Team-Test nicht.

Gruß
Kathi

14. Oktober 2000 16:44

Hallo!

: Wenn ja, wird die aus "alter Sitte" eingetragen.
: Früher d.h. vor 15 Jahren war die Wachhundprüfung Voraussetzung für die Fährtenhundprüfung. Man mußte also erst die BH und dann die WH ablegen um als Fährtenhund zugelassen zu werden.

Wieder was gelernt :-)


: Einziger Unterschied: Für Agility muß eine BH-Prüfung vorliegen beim Breitensport und Team-Test nicht.
Naja, würde ja auch keinen Sinn machen, die BH als Voraussetzung für den TeamTest haben zu wollen, oder? Durch die realitätsnähere Prüfungsordnung (daß man mit seinem Hund auch reden darf z.B.) finden viele ja, das seie "BH-light". Persönlich gefiel mir der TeamTest besser, aber der ist ja nur halboffiziell.

Grüße,

Katja

14. Oktober 2000 16:53

Hi Katja,

: Naja, würde ja auch keinen Sinn machen, die BH als Voraussetzung für den TeamTest haben zu wollen, oder?

Stimmt auch wieder :-)
Ist ja auch anders organisiert. Für die BH muß man Mitglied im DVG sein. Den TeamTest kann, rein theoretisch, jeder ablegen (eine Vereinszugehörigkeit ist dafür nicht vorgeschrieben). Kommt daher, daß der TT schon von Anfang an den Charakter eines Hundeführerscheins hatte bzw. haben sollte.

: Durch die realitätsnähere Prüfungsordnung (daß man mit seinem Hund auch reden darf z.B.) finden viele ja, das seie "BH-light". Persönlich gefiel mir der TeamTest besser, aber der ist ja nur halboffiziell.

Mir gefällt der TT auch besser. Als BH-light würde ich ihnauch nicht bezeichnen da er viel mehr Elemente aus dem "wirklichen Leben" enthält (Gewicht liegt auf dem Straßenteil). Der wird bei der BH (bei uns jedenfalls) oft sehr vernachlässigt.
Den TT finde ich realistischer.

Gruß
Kathi


14. Oktober 2000 18:02

Hallo Katja,
das habe ich fast befürchtet.
:
: Ja, das ist so. Agility ist keine "anerkannte Prüfung" und wird somit nur in die Leistungskarte, nicht aber in die Ahnentafel eingetragen. Genau wie Breitensportleistungen.
: Das liegt bestimmt daran, daß sich die Eignung zum Schutzhund vererbt und die zu Agility nicht ;-) Nein, im Ernst, es gibt ja noch keine Hunderasse, bei der man bestandene Agilityprüfungen für die Zuchtzulassung nachweisen muß, daher kommt es wahrscheinlich.

Es ist bei unserer Rasse (Collie) so, das man für die Zuchtzulassung (leider) gar keine Prüfung vorweisen muß. Trotzdem werden die anderen von mir genannten Prüfungen eingetragen. Ist schon seltsam.
Ich habe den Eindruck, daß Agility einfach nicht so ganz ernst genommen wird und nicht als Leistung anerkannt wird :-(((

Viele Grüße
Birgit + Collies